Erster Ansprechpartner ist immer Ihr behandelnder Arzt oder Psychotherapeut.
Mit ihm besprechen Sie die Verordnung einer DiGA. Über das „Muster 16“ kann der Arzt Ihnen eine digitale Gesundheitsanwendung verordnen.
Welche DiGA verordnet werden können, können Sie und Ihr Arzt im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachschauen. Mit der Verordnung prüft Ihr Arzt, ob vorliegende Erkrankungen einer Verordnung entgegensprechen, die sogenannten Kontraindikationen.
Liegen Ihnen bereits entsprechende medizinische Nachweise vor? Dann können Sie sich mit den Nachweisen auch ohne Verordnung direkt an uns wenden.