Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA). Smarte Leistung auf Rezept

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Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein Medizinprodukt mit hauptsächlich digitaler Funktion. Sie kann zum Beispiel per App auf einem Smartphone oder direkt in einem Browser genutzt werden.

Ein Medizinprodukt wird unter anderem zu therapeutischen Zwecken eingesetzt: also um Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Für Sie als Patient bedeutet das, dass es bei bestimmten Krankheiten - neben der klassischen Behandlung - zusätzliche, digitale Therapiemöglichkeiten gibt.

Ich will’s genau wissen.

Informieren Sie sich ausführlich zum Thema DiGA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Erster Ansprechpartner ist immer Ihr behandelnder Arzt oder Psychotherapeut.

Mit ihm besprechen Sie die Verordnung einer DiGA. Über das „Muster 16“ kann der Arzt Ihnen eine digitale Gesundheitsanwendung verordnen.

Welche DiGA verordnet werden können, können Sie und Ihr Arzt im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachschauen. Mit der Verordnung prüft Ihr Arzt, ob vorliegende Erkrankungen einer Verordnung entgegensprechen, die sogenannten Kontraindikationen.

Liegen Ihnen bereits entsprechende medizinische Nachweise vor? Dann können Sie sich mit den Nachweisen auch ohne Verordnung direkt an uns wenden.

Wie geht das mit der DiGA? Einfach Verordnung einreichen

Der einfachste und schnellste Weg führt über unser Online-Kundenportal Meine KNAPPSCHAFT. In der Rubrik „Dokumente einreichen“ finden Sie die „Digitale Gesundheitsanwendung“. Laden Sie hier Ihre Verordnung hoch.

Alternativ stehen Ihnen unser Kontaktformular oder natürlich auch die Geschäftsstelle vor Ort oder der Postweg zur Verfügung.

Nach positiver Prüfung Ihrer Verordnung bekommen Sie von uns einen 16-stelligen Rezeptcode. Mit diesem Code schalten Sie Ihre digitale Gesundheitsanwendung frei. Je nach DiGA-Anbieter erfolgt die Freischaltung direkt in der jeweiligen App oder auf der Internetseite des Anbieters. Manchmal wird der Rezeptcode auch als Freischaltcode oder Gutschein bezeichnet.

DiGA unkompliziert beantragen.

Nutzer unseres Online-Portals „Meine KNAPPSCHAFT“ laden ihre Verordnung im Kundenportal hoch.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?

Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, welches die Möglichkeit eröffnet, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu seiner selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen.

Zitat: Bundesinstitut für Arznei und Medizinprodukte (BfArM)

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Wie komme ich an eine DiGA?

Eine DiGA erhalten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Psychotherapeuten. Liegen bei Ihnen die vorgegeben Indikationen vor, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung (Muster 16) ausstellen. Diese können Sie anschließend bei uns einreichen.

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, sind dem DiGA-Verzeichnis zu entnehmen.

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Was muss ich mit der Verordnung (Muster 16), welches mir der Arzt/Psychotherapeut ausgestellt hat, tun?

Sollten Sie sich bereits für unser Online-Kundenportal Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, können Sie die Verordnung dort jederzeit an uns weiterleiten.

Alternativ stehen Ihnen unser Kontaktformular oder natürlich auch die klassischen Wege (z. B. Geschäftsstelle vor Ort, Post) zur Verfügung.

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Muss ich bei der Nutzung einer DiGA mit Mehrkosten rechnen?

Sobald Ihnen Ihr Arzt/Psychotherapeut eine DiGA verordnet hat, welche sich im DiGA-Verzeichnis befindet, müssen Sie für die Verordnungsdauer keinerlei Zuzahlungen leisten.

Ausgenommen davon sind möglich „In-App-Käufe“ die Ihnen vom DiGA-Anbieter separat angeboten werden.

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Ich benötige Hilfe bei der Freischaltung oder Nutzung der DiGA

Ansprechpartner ist hier der Hersteller der Anwendung. Schauen Sie auf die Internetseite des Anbieters, welche konkrete Hilfe er Ihnen anbietet.

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Zahlen Sie mir ein Smartphone, um die DiGA nutzen zu können?

Ein Smartphone, eine Fitnessuhr oder ein Internetzugang zählen zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Hieran darf sich die KNAPPSCHAFT nicht beteiligen.

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