Für Ihre schnelle Genesung. Medikamente und Verbandmittel

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Damit Sie so schnell wie möglich gesund werden, verordnen Ärzte Ihnen Arznei- und Verbandmittel. Die Kosten dafür übernehmen wir, erwachsene Versicherte zahlen aber eine Zuzahlung.

Den Preisunterschieden bei gleichwertigen Arzneimitteln wird durch Festbeträge Rechnung getragen. Die Preise variieren nämlich bei unterschiedlichen Herstellern. So ist eine qualitativ hochwertige Arzneimitteltherapie möglich, die gleichzeitig wirtschaftlich ist. Konkret bedeutet das: Wenn ein Patient sich für ein Arzneimittel entscheidet, das über dem Festbetrag liegt, muss er die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis selber zahlen.

Was sind Generika? Kurz erklärt

Tabletten, Pillen und Fieberthermometer

Qualität muss nicht teuer sein

Ärzte verordnen häufig sogenannte Generika. Ein Generikum ist ein Nachahmer-Präparat. Es ist meistens preiswerter als das Original, wirkt aber genauso. Nur, wenn Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße identisch sind, werden Arzneimittel ausgetauscht. Was sich ändern kann: Verpackung, Farbe und Form der Tabletten. Vor allem nach einer Behandlung im Krankenhaus müssen Sie damit rechnen, Generika zu bekommen.

Stethoskop, Pillenblister und Notizblock auf einem Tisch

Besser Bescheid wissen

Wichtig: Wirkstoffgleiche Generika sind nicht zu 100 Prozent identisch. Manchmal führen die Arzneimittel zu unerwünschten Nebenwirkungen. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass Patienten ein wirkstoffgleiches Mittel nicht vertragen. Sollte das trotzdem der Fall sein, informieren Sie Ihren Arzt. Ihr Arzt entscheidet dann, ob das Medikament abgesetzt und ausgetauscht werden muss.

Eine ältere Dame erhält Ein Medikament von einer Apothekerin.

So funktioniert Geld-zurück

Sie haben die Möglichkeit, in der Apotheke ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel zu kaufen als das, was der Apotheker aufgrund der Rabattverträge abzugeben hätte. Sie müssen das Arzneimittel dann erstmal selbst bezahlen. Reichen Sie dann die Kopie des Kassenrezepts mit Quittung bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle der KNAPPSCHAFT ein. Wir zahlen Ihnen dann den Preis für das Rabattarzneimittel zurück, abzüglich der gewährten Rabatte.

Qualität zum besten Preis. Lernen Sie Ihre Optionen kennen.

Viele Arzneimittel erhalten Sie nur ohne Zuzahlung, wenn der Hersteller den Preis entsprechend gesenkt hat. Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten Sie aber immer zuzahlungsfrei, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach zuzahlungsfreien Alternativen. Oft ist das teuerste Medikament nicht das beste. Weitere Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.


Ärztliche Verordnungspraxis.

Vertragsärzte sind verpflichtet, Arzneimittel wirtschaftlich zu verordnen. Was das bedeutet? Wenn nichts dagegen spricht, stellen Ärzte auf Generika-Präparate um. Beim Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Medikament gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Der Arzt verordnet unter Angabe des Wirkstoffes.

Der Apotheker muss dann ein rabattiertes Arzneimittel rausgeben. Es muss gleiche Wirkstoffe, Wirkstärken und Packungsgrößen haben. Hat die Kasse keinen Rabattvertrag für den Wirkstoff, muss die Apotheke eines der drei günstigsten Arzneimittel abgeben, die der Verordnung entsprechen.

2. Der Arzt verordnet unter dem Handelsnamen und lässt den Austausch gegen ein Generikum zu.

Auch hier kann ein Arzneimittel ausgetauscht werden, bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und gleicher Packungsgröße. Besteht für das verordnete Arzneimittel kein Rabattvertrag, gibt die Apotheke das verordnete Medikament oder eins der drei günstigsten Medikamente an Sie weiter. Bei mehreren Verträgen hat der Apotheker die Wahl unter den Arzneimitteln.

Rabattverträge ändern sich alle zwei Jahre. Daher kommt es vor, dass ein chronisch kranker Patient im Laufe der Jahre unterschiedliche Medikamente in der Apotheke bekommt. Dabei unterscheiden sich nur Verpackung und Aussehen des Medikaments - der Wirkstoff ist identisch.

Was wir nicht zahlen.

Die Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel dürfen Krankenkassen nicht übernehmen. Ausnahme: bei Kindern bis zu zwölf Jahren. Was außerdem nicht bezahlt wird:

  • Lifestyle-Arzneimittel, die die Lebensqualität erhöhen
  • Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten und grippale Infekte, einschließlich Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfender und hustenlösender Mittel
  • Arzneimittel gegen Reisekrankheiten
  • Abführmittel
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen).

Gleicher Wirkstoff, besserer Preis

Krankenkassen nutzen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern, um für ihre Versicherten günstigere Preise für Medikamente zu erzielen. Ganz ohne Abstriche an der therapeutischen Qualität: mit Generika Produkten. Die Wirkstoffe bleiben bei den Nachahmerprodukten selbstverständlich gleich.

Hier liegt der Unterschied

Das neue Medikament sieht eventuell anders aus. Es muss aber in diesen Punkten gleich zu Ihrem bisherigen Arzneimittel sein:

  • Qualität
  • Wirkstoff
  • Stärke
  • Normgröße der Packung
  • vergleichbare Darreichungsform

Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt die Arzneimittel an Patienten abzugeben, für welche die Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat. Sie bekommen das Medikament, wenn nichts dagegenspricht. Das beurteilt Ihr Arzt.

Rabattverträge der KNAPPSCHAFT

Die KNAPPSCHAFT hat zu vielen Wirkstoffen Rabattverträge abgeschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Rabattarzneimitteln.

Verunreinigung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Ranitidin

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 17.09.2019 darüber informiert, dass in der Europäischen Union ein Rückruf von Arzneimitteln erfolgt, die den von dem Wirkstoffhersteller Saraca Laboratories Limited hergestellten Wirkstoff Ranitidin enthalten. Es lägen Indizien vor, dass auch der Wirkstoff weiterer Wirkstoffhersteller von der Verunreinigung betroffen sein könnte. Ranitidinhaltige Arzneimittel werden zur Kontrolle der Magensäureproduktion bei Sodbrennen, zur Behandlung der Refluxerkrankungen und zur Prophylaxe von Magengeschwüren eingesetzt.

Hintergrund des Rückrufs ist nach Information des BfArM, dass in ranitidinhaltigen Arzneimitteln geringe Mengen/Spuren des Nitrosamins N-Nitrosodimethylamin (NDMA) nachgewiesen wurden. Dieser Stoff ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Bislang liegen laut BfArM noch nicht für alle ranitidinhaltigen Arzneimittel konkrete Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchen Konzentrationen die Verunreinigung enthalten ist. Der Rückruf aller Chargen mit dem Wirkstoff des Herstellers Saraca Laboratories Limited erfolgt daher aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes bis zur Klärung des Sachverhaltes.

Gemäß Empfehlung des BfArM sollen sich Patientinnen und Patienten, die Fragen zu ihrer aktuellen Behandlung haben, an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt oder ihre Apothekerin bzw. ihren Apotheker wenden. Es stehen verschiedene Arzneimittel, die im gleichen Indikationsgebiet wie Ranitidin eingesetzt werden können, als Alternativen zur Verfügung. Ein akutes Patientenrisiko bestehe nicht.

Die Entscheidung über ein Alternativpräparat trifft die/der behandelnde Ärztin/Arzt und stellt gegebenenfalls eine neue Verordnung über ein nicht betroffenes Präparat aus.

Die Versicherten der KNAPPSCHAFT müssen die gesetzliche Zuzahlung für das neue Medikament nicht doppelt leisten, wenn die erneute Verordnung infolge des Rückrufs des ranitidinhaltigen Arzneimittels erfolgt. Die KNAPPSCHAFT übernimmt in diesem Fall die gesetzliche Zuzahlung. Reichen Sie hierzu die Quittung der Apotheke zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der KNAPPSCHAFT ein. Die KNAPPSCHAFT erstattet Ihnen die verauslagten Kosten dann. Den Antrag stellen Sie bitte mit dem folgenden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Unabhängige Informationen erhalten Sie auch in einem ausführlichen Fragenkatalog www.bfarm.de des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Arzneimittelkonto NRW

Für eine sichere Arzneimittelversorgung
Das Arzneimittelkonto NRW ist eine digitale und patientenindividuelle Akte zum Medikationsmanagement. Hier werden sektorenübergreifend Medikationsdaten von Ärzten, Apothekern und Pflegeeinrichtungen zusammengetragen. Auch die Patienten können Ihre Medikationsdaten einsehen und ergänzen. Bei jeder Änderung der Medikation werden mögliche Wechselwirkungen der Präparate geprüft. Diese integrierte Prüfung auf Basis aller im Arzneimittelkonto NRW verfügbaren Medikationsdaten leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Weitere Informationen unter www.arzneimittelkonto-nrw.de

Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.




Medikamente. Was unsere Kunden wissen wollen

Der Arzt verschrieb mir ein Medikament. Warum erhielt ich in der Apotheke ein Anderes?

Bei dem Medikament, welches Sie bekommen haben, handelt es sich um ein Generika. Generika werden auch als Nachahmer-Präparate bezeichnet. Unterschiede ergeben sich nur bei den sogenannten Hilfsstoffen (diese werden auch Füllstoffe genannt). Hilfsstoffe können unter anderem sein der Farbstoff, welcher der Pille ihre Farbe gibt oder ein Stoff, der die Tablette zusammenhält. Ein anderer Hilfsstoff ist Milchzucker. Hier können in ganz wenigen Ausnahmefällen Unverträglichkeiten auftreten.

Generika sind genauso sicher und wirksam wie das Originalpräparat.

Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen durch das Präparat Nebenwirkungen ausgelöst wurden, die bei dem vorherigen Medikament bisher nicht aufgetreten sind, dann sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber.

Haben Sie Fragen zu Medikamenten oder speziell zu Ihrem Generika, dann steht Ihnen unser Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050 zur Seite.

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Ich habe ein grünes Rezept von meinem Arzt erhalten. Warum muss ich das Medikament in der Apotheke selbst bezahlen?

Auf dem grünen Rezept empfiehlt Ihnen der Arzt ein nichtverschreibungspflichtiges Medikament. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können von uns nicht übernommen werden.

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