Ihr Aufenthalt im Krankenhaus. Auch mit Begleitperson

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Die KNAPPSCHAFT zahlt die Kosten für medizinisch notwendige Aufenthalte im Krankenhaus. Dazu gehören die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Unterkunft und die Verpflegung.

Grundsätzlich können Sie zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern wählen. Ihr Arzt berät Sie dabei gerne. Wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson mit ins Krankenhaus aufgenommen werden muss, übernehmen wir ebenfalls die Rechnung. Das kommt vor allem bei Kindern unter sieben Jahren vor.

Schnell gesund mit der richtigen Unterstützung.

Eine Mann besucht seine Frau im Krankenhaus.

Was zahle ich?

Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung zahlen Sie für die ersten 28 Tage eines Jahres zehn Euro pro Tag direkt an das Krankenhaus.

Wer darf wen begleiten?

Manchmal ist es notwendig, eine Begleitperson im Krankenhaus dabeizuhaben – um den Behandlungserfolg zu sichern. Das gilt vor allem für Kinder unter sieben Jahren. Die Anwesenheit eines Elternteils vermindert seelische Belastung und Trennungsängste.

  • Wird ein krankes Kind unter sieben Jahren stationär im Krankenhaus behandelt, zahlen wir für die Mitaufnahme eines Elternteils 45 Euro täglich.
  • Unter bestimmten Bedingungen übernehmen wir auch die Kosten für die Mitaufnahme bei Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür reicht uns eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhausarztes.
  • Die Kosten rechnen wir direkt mit dem behandelnden Krankenhaus ab.

Das ausgewählte Krankenhaus kann Sie nicht unterbringen? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für eine alternative Unterkunft in der Nähe Ihrer Liebsten – bis maximal 45 Euro pro Tag.