Ich hols mir zurück. Mit der gesetzlichen Kostenerstattung

Sie sind hier: {0}

Für wen kommt die Kostenerstattung infrage? Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen. Und für deren familienversicherten Angehörigen.

Haben Sie sich für die Kostenerstattung entschieden, erzählen Sie Ihrem Arzt beim nächsten Termin davon. Und zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor. Sie werden dann wie ein Privatpatient behandelt und bekommen nach Ihrer Behandlung eine spezifizierte Privatrechnung.

Wie ein Privatpatient behandelt.

Eine Familie im Auto.

In diesen Bereichen greift die Kostenerstattung

Sie haben die Wahl: Entweder die Kostenerstattung gilt für alle Sach- und Dienstleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Oder Sie entscheiden sich für einen oder mehrere dieser Leistungsbereiche:

  • ambulante ärztliche Versorgung
  • ambulante zahnärztliche Versorgung (einschließlich kieferorthopädischer Behandlung und Zahnersatz)
  • stationäre Versorgung
  • ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen (das sind Leistungen die auf Verordnung des Arztes veranlasst werden, zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten oder Leistungen der häuslichen Krankenpflege)

Für diese Leistungen bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie bekommen Geld erstattet für die Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Ausgeschlossen von der Kostenerstattung sind zum Beispiel folgende Leistungen: heilpraktische Behandlungen, nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder medizinisch nicht notwendige Zusatzleistungen. Auch ausgeschlossen sind zahnmedizinische Leistungen, wie zum Beispiel Goldguss- oder Keramikfüllungen oder Implantate bei Zahnersatz.

In diesem Umfang bekommen Sie Ihre Kosten erstattet

Wie hoch die Kosten sind, die Sie erstattet bekommen, hängt von den Aufwendungen ab, die wir durch eine sofortige Kostenabrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte hätten. Gegebenenfalls sind diese Kosten beschränkt auf den Rechnungsbetrag. Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie einen Abschlag für Verwaltungskosten zahlen, wenn dieser Fall zutrifft. Bitte berücksichtigen Sie die allgemein geltenden gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile. Zum Beispiel bei Arzneimittel- und Heilmittelzuzahlungen.

Ihr Wahltarif Kostenerstattung bei Arzt und Zahnarzt

Der Rechnungsbetrag ist meist höher als der Erstattungsbetrag. Deswegen bieten wir Ihnen die Wahltarife zur Kostenerstattung an. Sie sind dazu da, Ihre Eigenbelastungen einzugrenzen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Wahltarif Kostenerstattung.