Auch im Ausland gut behandelt. Dank elektronischer Gesundheitskarte
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Die "schönste Zeit des Jahres" ist für viele Menschen der Urlaub. Damit Sie diese Zeit auch unbeschwert genießen können, versichern wir Sie auch außerhalb Deutschlands.
Bei einem Notfall im Ausland reicht Ihre Gesundheitskarte zur Abrechnung. Legen Sie diese einfach beim Arzt oder im Krankenhaus vor. Auf der Rückseite ist die sogenannte European Health Insurance Card (EHIC), die Europäische Krankenversicherungskarte.
Gut informiert im Ausland.

Damit Sie schnell wieder fit werden.

Genießen Sie die schönste Zeit des Jahres.

Auslandsnotrufservice +49621/6813-1757
Wenn es im Ausland mal zu einer Erkrankung oder Verletzung kommt: die KNAPPSCHAFT hilft!
Sie haben Fragen? Wir geben Ihnen alle Antworten zur Auslands- und Reisekrankenversicherung
Ja. Nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit! Auf der Rückseite der Karte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). In welchen Ländern Sie über die EHIC abgesichert sind, können Sie der nächsten Frage entnehmen.
Innerhalb Europas (EWR)
Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland
Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island
Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen
Luxemburg Malta Mazedonien Montenegro Niederlande
Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien
Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien
Spanien Tschechien Ungarn Zypern (griechischer Teil)
Außerdem: Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien. Für diese Länder haben wir für Sie einen entsprechenden Nachweis. Tauschen Sie diesen Nachweis bei der ausländischen Krankenkasse vor dem Arztbesuch gegen einen Behandlungsschein ein.
Für alle übrigen Länder können wir keine Kosten im Krankheitsfall übernehmen.
Nicht alle Ärzte und Krankenhäuser akzeptieren die Europäische Krankenversicherungskarte oder den Nachweis. Kein Grund zur Sorge. Zahlen Sie einfach in bar. Lassen Sie sich dafür unbedingt die Rechnung geben. Die Rechnung schicken Sie dann einfach an uns:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Wir überprüfen anschließend, ob und wie viel wir erstatten können.
Wir übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in Europa. Es kommt vor, dass Sie am Urlaubsort zu einem Privatarzt geschickt werden. Dies kann durch das Hotel oder auch die Reiseleitung geschehen. Sie erhalten anschließend eine Privatrechnung als Privatpatient und begleichen diese direkt vor Ort. Wir dürfen nur nach deutschen Kassensätzen erstatten. Diese mögliche Differenz kann nur eine private Reisekrankenversicherung erstatten.
Krankenrücktransport - Sie müssen oder möchten nach Deutschland zurücktransportiert werden? Zum Beispiel nach einem Unfall? Diese Leistung kennt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nicht. Daher kann keine Übernahme oder Erstattung der Kosten erfolgen. Diese Kosten kann nur eine private Reisekrankenversicherung tragen. Ein Ambulanzflug von Mallorca nach Hause kostet schnell einmal 10.000 Euro und mehr.
Überführungskosten - sollte es am Urlaubsort zum schlimmsten kommen und Sie versterben, übernimmt die gesetzliche Krankekasse keine Kosten für die Überführung nach Hause, eine private Reisekrankenversicherung hingegen schon.
Am 1. Februar 2020 ist das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen) in Kraft getreten. Während einer Übergangsfrist bis mindestens zum 31. Dezember 2020 gilt für das Vereinigte Königreich weiterhin das Europäische Koordinationsrecht. In dieser Übergangsphase sollen die zukünftigen Beziehungen mit der EU ausgehandelt werden. Bis mindestens 31. Dezember 2020 bleibt es somit bei den bisherigen Regelung zur Kranken- und Pflegeversicherung in Bezug auf das Vereinigte Königreich. Sie sind also weiterhin durch die EHIC auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte vor Ort abgesichert. Derzeit ist offen, wie die Beziehungen zum Vereinigten Königreich danach aussehen werden. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) hat auf ihrer Homepage aktuelle Informationen zum Thema Brexit veröffentlicht. Selbstverständlich gelten die Regelungen auch für die Kunden der KNAPPSCHAFT.
Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Es ist möglich, dass Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland behandeln lassen können. Die Kosten bekommen Sie dafür dann zumindest teilweise zurück. Diese Länder kommen dafür in Frage:
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Belgien Kroatien Rumänien
Bulgarien Lettland Schweden
Dänemark Liechtenstein Schweiz
Estland Litauen Slowakei
Finnland Luxemburg Slowenien
Frankreich Malta Spanien
Griechenland Niederlande Tschechien
Großbritannien Norwegen Ungarn
Irland Österreich Zypern (griechischer Teil)
Island Polen
Italien Portugal
Wir erstatten die Leistungen, die im Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen sind. Einige Voraussetzungen müssen außerdem zutreffen: eine vorherige Antragstellung, die Vorlage einer ärztlichen Verordnung, die Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst. Wir empfehlen:
Nehmen Sie vor Beginn einer Behandlung im Ausland (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) Kontakt mit Ihrer Geschäftsstelle auf.
Wir erstatten Ihre Behandlung in der Höhe der inländischen Abrechnungssätze, gegebenenfalls begrenzt auf den Rechnungsbetrag. Eigenanteile und Gebühren werden dabei berücksichtigt. Weitere Abzüge entstehen durch Verwaltungskosten und die fehlende Wirschaftlichkeitsprüfung.
Ahoi,
bei Kreuzfahrten gilt das Recht des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Bei einer europäischen Flagge sind Sie über Ihre Gesundheitskarte versichert. AIDA und Costa fahren unter Italienischer Flagge, TUI Cruises unter Maltesischer Flagge.
Der Schiffarzt behandelt nach unseren Erfahrungen ausschließlich privat. Ihre Gesundheitskarte wird dort nicht akzeptiert, Sie treten in Vorkasse. Die Rechnung reichen Sie nach Ihrer Reise in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle ein. Eine Erstattung erfolgt nach deutschen Kassensätzen. Die Differenz zwischen der Rechnung des Schiffsarztes und den deutschen Kassensätzen kann mitunter beträchtlich sein.
Bei nichteuropäischer Flagge (z.B. MSC Cruises) ist keine Erstattung möglich.
Verlassen Sie das Schiff für einen Landgang, gilt mit Betreten des Hafengeländes das Recht des Landes, in dem das Schiff ankert.
Wir wünschen Ihnen immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
Krank im Urlaub - was nun?
Wir verraten Ihnen alles was Sie bei einem Krankheitsfall im Urlaub wissen müssen.
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