Homöopathische Behandlungen. Da setz ich drauf

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Sie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Bei der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur einen Arzt, der an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen.

Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt in Ihrer Nähe. Wie Sie den finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie teilnehmen, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.

So läuft Ihre homöopathische Behandlung ab.

  • Be­such beim Ex­per­ten

    Ärzte mit homöopathischer Zusatzausbildung nehmen am Vertrag zur Versorgung mit Homöopathie teil. Schauen Sie in die Ärzteliste.
  • Er­stana­mne­se

    Ihr Arzt befragt Sie ausführlich zu Ihrer Krankheit und Ihrem Krankheitsverlauf, aber auch zu beruflichen und persönlichen Faktoren.
  • ho­möo­pa­thi­sche Ana­ly­se

    Hier legt Ihr Arzt den Grundstein für die homöpathische Behandlung. Er gewichtet Ihre Symptome und analysiert die Befunde.
  • Re­per­to­ri­sa­ti­on

    Mithilfe geeigneter Nachschlagewerke bestimmt Ihr Arzt, welche homöpathischen Mittel für Ihre Behandlung infrage kommen.
  • ho­möo­pa­thi­sche Be­ra­tung

    Sie stehen voll und ganz im Mittelpunkt. Ihr Arzt beantwortet Ihnen alle Fragen zu alternativen Arzneimitteln.
  • Fol­geana­mne­se

    Nach der Einnahme homöopathischer Mittel kontrolliert Ihr Arzt Ihren Gesundheitszustand. Wenn nötig, überweist er Sie an eine Klinik.

Homöopathie - was steckt dahinter?

Der Erfinder der Homöopathie ist der deutsche Arzt Samuel Hahnemann. Bei der homöopathischen Behandlung ging es ihm vor allem um die ganzheitliche Betrachtung der Symptomatik eines Patienten. Homöopathisch ausgebildete Ärzte berücksichtigen deshalb nicht nur offensichtliche Anzeichen einer Krankheit, sondern erfragen auch weitere Einflussfaktoren. Hier können beispielsweise die familiäre Situation oder berufliche Belastungen eine entscheidende Rolle spielen. Gut zu wissen: Mit unserem Resilienz-Test können Sie Ihre individuelle Resilienz testen und erhalten abschließend entsprechende Lösungsstrategien und hilfreiche Tipps zum Umgang mit Stress. Bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln geht es also in aller erster Linie um das Wohlbefinden des Patienten. Daher ist die Erstanamnese, eine ausführliche Befragung zur individuellen Gesamtsituation, besonders wichtig.

Viele Menschen vertrauen auf homöopathische Behandlungsmethoden als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin. Denn Homöopathie ist bei vielen Krankheiten einsetzbar, wenn sie die klassische Schulmedizin auch nicht ersetzen kann. Für einige alternative Heilmethoden gibt es allerdings deutliche Hinweise darauf, dass sie ihren Nutzern helfen oder ihnen zumindest nicht schaden. Aber: Oftmals gibt es noch keine eindeutigen Studienergebnisse, die dies belegen. Lassen Sie sich deshalb immer von Ihrem Arzt beraten und entscheiden dann, welche Behandlung die richtige für Sie ist.

Wichtig: Wenn Sie an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnehmen, übernehmen wir Ihre homöopathische Behandlung. Homöopathische Medikamente dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht bezahlen.

Individuell behandelt.

Ein Stillleben mit getrockneten Heilplanzen, Globuligläschen und einem Buddha aus Holz.

Homöopathie für Jugendliche.

Der Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel ist nach dem Gesetz auf Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beschränkt. Nur im Falle einer Entwicklungsstörung verlängert sich dieser Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Da pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch).

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern

  • deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und
  • die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und
  • das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.

Die KNAPPSCHAFT erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor.

Kostenerstattung online.

Als registrierter Nutzer beantragen Sie die Erstattung der Kosten homöopathischer Arzneimittel für Jugendliche ganz leicht. In Ihrem Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.