Freude teilen. Doppelt profitieren

Sie sind von uns überzeugt? Dann überzeugen Sie doch auch andere von den Vorteilen der KNAPPSCHAFT. Wie einfach das geht, erfahren Sie hier.

Das ist neu. Auf die Schnelle

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Was mache ich bei Problemen mit der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Haben Sie eine Bescheinigung für uns erhalten, ist es wichtig, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit uns innerhalb von sieben Tagen gemeldet wird. Bitte beachten Sie: Bei einer späteren Meldung dürfen wir bis zum Tag der Meldung leider kein Krankengeld zahlen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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Ich benötige ein Antragsformular. Wo finde ich das?

Nutzen Sie hierfür einfach unser Downloadcenter. Dort finden Sie alle Anträge aus den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung. Viel Spaß beim Stöbern!

Alternativ können Sie sich auch in unserer Online-Geschäftsstelle registrieren. Hier ist das Herunterladen der Anträge noch einfacher.

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Wie kann ich mich von gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen?

Reichen Sie uns den

für die Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen in Kopie ein. Vergessen Sie nicht, Ihre Zuzahlungsquittungen im Original mitzuschicken.

Alle Infos zur Befreiung gibt es mit einem Klick hier bei uns.

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Ich möchte zur KNAPPSCHAFT wechseln, wie geht das?

Sie brauchen Ihre bisherige Krankenkasse nicht kündigen und eine Kündigungsbestätigung bei uns einreichen. Das übernehmen wir für Sie. Sie füllen einfach unseren Online-Antrag aus. Die KNAPPSCHAFT kündigt Ihre bisherige Krankenkasse, die Bestätigung erfolgt elektronisch. Das heißt für Sie: Uns reicht der vollständig ausgefüllte Antrag. Und Sie sparen sich eine Menge zusätzlicher Arbeit und Zeit. Zudem gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten nach einem Krankenkassenwechsel.

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich bei Meine KNAPPSCHAFT registriere?

Mit Meine KNAPPSCHAFT haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre persönlichen Anliegen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Und Sie nutzen exklusive Services, wie zum Beispiel die elektronische Patientenquittung.

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Habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ich meine gesunden Kinder aufgrund einer pandemiebedingten Kita- bzw. Schulschließung betreuen muss?

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Anspruch erweitert.

Dadurch besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung Ihres Kindes, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Ist dies bei Ihnen der Fall und Sie möchten das Kinderkrankengeld aufgrund dessen in Anspruch nehmen, können Sie den Antrag ganz bequem in unserer Online-Geschäftsstelle stellen. Alternativ können Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes hier herunterladen, diesen ausfüllen und anschließend an uns zurücksenden

Beachten Sie bitte, dass Leistungen, die Sie bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz beziehen ruhen, wenn Sie Kinderkrankengeld für die o.g. Fälle erhalten.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht im Jahr 2021, 2022 und 2023 für jedes Elternteil für bis zu 30 Arbeitstage pro Kind (60 Arbeitstage bei Alleinerziehenden). Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Arbeitstage (130 Arbeitstage bei Alleinerziehenden).

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Ich habe Fragen zur Corona-Impfung.

Wenn Sie Informationen zum Start und Ablauf der Corona-Impfung benötigen, erfahren Sie alles Wichtige auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de oder über die Hotline 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes speziell für Ihr Bundesland.

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Ich werde jetzt Mitglied.

Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.

Helfen Sie uns. Melden Sie Fehlverhalten

Damit Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
„Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet.

Unsere Anschrift für Ihre Hinweise:
KNAPPSCHAFT
Abteilung I
Beauftragter für Fehlverhalten im Gesundheitswesen
44781 Bochum

Weitere Informationen >