Freude teilen. Doppelt profitieren
Sie sind von uns überzeugt? Dann überzeugen Sie doch auch andere von den Vorteilen der KNAPPSCHAFT. Wie einfach das geht, erfahren Sie hier.
Gemeinsam gegen Corona.
Das ist wichtig: Bitte lassen Sie rechtzeitig Ihren Impfschutz auffrischen. Alle Infos zum Thema finden Sie hier.
Vorteile für die ganze Familie:
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Zahnversiegelung bei Kindern
Trotz Zahnspange gesunde Zähne -
Alternative Medizin
Sanfte Arznei für Jugendliche -
Mitaufnahme ins Krankenhaus
Für Eltern kostenlos -
Früherkennungsuntersuchung
U10, U11, J2 sind mit drin -
Haushaltshilfe
Auch für Ihr Kind ist gesorgt -
Gesundheitskurse
Sind für die ganze Familie mit drin -
Mutter-/Vater-Kind-Kur
Auszeit für Mami und Papi -
Schwangerenvorsorge
Sicherheit für Sie und Ihr Baby
Sie haben Fragen. Wir geben Antworten
Wenn Sie Informationen zum Start und Ablauf der Corona-Impfung benötigen, erfahren Sie alles Wichtige auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de oder über die Hotline 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes speziell für Ihr Bundesland.
Übrigens: Wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen haben, gilt dieser auch für die Fahrten zum Impfzentrum. Weitere Informationen zum Thema Fahrkosten finden Sie hier.
Rückwirkend ab dem 05. Januar 2021 wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld aufgrund der Corona-Pandemie erweitert:
Dadurch besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung Ihres Kindes, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Ist dies bei Ihnen der Fall und Sie möchten das Kinderkrankengeld aufgrund dessen in Anspruch nehmen, können Sie den Antrag ganz bequem in unserer Online-Geschäftsstelle stellen. Alternativ können Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes hier herunterladen, diesen ausfüllen und anschließend an uns zurücksenden
Beachten Sie bitte, dass Leistungen, die Sie bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz beziehen ruhen, wenn Sie Kinderkrankengeld für die o.g. Fälle erhalten.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht im Jahr 2021 für jedes Elternteil für bis zu 30 Arbeitstage pro Kind (60Arbeitstage bei Alleinerziehenden). Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Arbeitstage (130 Arbeitstage bei Alleinerziehenden).
Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.
Haben Sie eine Bescheinigung für uns erhalten, ist es wichtig, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit uns innerhalb von sieben Tagen gemeldet wird. Bitte beachten Sie: Bei einer späteren Meldung dürfen wir bis zum Tag der Meldung leider kein Krankengeld zahlen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.
Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.
Für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Reichen Sie uns den
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und Erstattung von Zuzahlungen (PDF, 627KB)
für die Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen in Kopie ein. Vergessen Sie nicht, Ihre Zuzahlungsquittungen im Original mitzuschicken.Alle Infos zur Befreiung gibt es mit einem Klick hier bei uns.
Nutzen Sie hierfür einfach unser Downloadcenter. Dort finden Sie alle Anträge aus den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung. Viel Spaß beim Stöbern!
Alternativ können Sie sich auch in unserer Online-Geschäftsstelle registrieren. Hier ist das Herunterladen der Anträge noch einfacher.
Ab Januar 2021 ist keine Kündigung bei und keine Kündigungsbestätigung von der bisherigen Krankenkasse mehr erforderlich. Das übernehmen wir jetzt für Sie. Sie füllen einfach unseren Online-Antrag aus. Die KNAPPSCHAFT kündigt die bisherige Krankenkasse, die Bestätigung erfolgt elektronisch. Das heißt für Sie: Uns reicht der vollständig ausgefüllte Antrag. Und Sie sparen sich eine Menge zusätzlicher Arbeit und Zeit. Zudem gilt ab 2021 eine kürzere Bindungsfrist nach einem Krankenkassenwechsel: Bisher mussten Sie mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert bleiben. Ab Januar 2021 sind es nur noch zwölf Monate.
Durch das „Digitale Versorgungs-Gesetz" (DVG) können die Kosten für die Nutzung von zugelassenen Gesundheitsanwendungen erstattet werden, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft sind und eine CE-Kennzeichnung haben.
Die Liste der zugelassenen DiGA veröffentlicht das BfArM im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. Hier sind alle Anwendungen enthalten, die Sie sich von Ihrem Arzt verordnen lassen können.
Der erste Ansprechpartner ist daher immer der behandelnde Arzt oder Therapeut. Verordnet dieser Ihnen eine Anwendung mit dem Muster 16, dem gleichen Rezept wie bei der Verordnung von Medikamenten, reichen Sie die Verordnung vorab zur Genehmigung bei der KNAPPSCHAFT ein.
Liegen Ihnen bereits entsprechende medizinische Nachweise vor? Dann können Sie sich mit den Nachweisen auch ohne Verordnung direkt an uns wenden.
Nutzen Sie hierfür einfach den Upload in Meine KNAPPSCHAFT. Alternativ senden Sie die Verordnung an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
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Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.
Helfen Sie uns. Melden Sie Fehlverhalten
Damit Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
„Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet.
Unsere Anschrift für Ihre Hinweise:
KNAPPSCHAFT
Abteilung I
Beauftragter für Fehlverhalten im Gesundheitswesen
44781 Bochum
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