Gesundheit fördern und Vorteile sichern. Mit uns können Sie rechnen

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb sind wir in allen Lebenslagen für Sie da und belohnen Ihr Gesundheitsbewusstsein.

Entdecken Sie mit unserem praktischen Vorteilsrechner in nur wenigen Schritten, welche Zuschüsse, Prämien oder Bonuszahlungen Sie durch die Nutzung von Gesundheitsleistungen wie dem AktivBonus, Schutzimpfungen oder der Hautkrebsvorsorge erhalten können. Mit dem Vorteilsrechner finden Sie ganz einfach heraus, mit welchen Leistungen Sie sich und Ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun können.

Hier geht's zum Vorteilsrechner.

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Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Ich möchte die GesundheitsID nutzen. Wie bekomme ich eine PIN für meine elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Leider können wir Ihnen die PIN nicht automatisch zur Verfügung stellen. Sie müssen sich zunächst verifizieren, damit Ihnen eine PIN ausgestellt werden darf. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:‌

  • Sie identifizieren sich persönlich in einer unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.
  • Sie identifizieren sich digital über unsere Internetseite: www.knappschaft.de/nect. Bitte beachten Sie: Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis (eID) mit PIN.

Im Anschluss an die Verifizierung senden wir Ihnen Ihre PIN auf dem Postweg zu.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.knappschaft.de/egk .

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Was mache ich bei Problemen mit der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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Ich benötige ein Antragsformular. Wo finde ich das?

Nutzen Sie hierfür einfach unser Downloadcenter. Dort finden Sie alle Anträge aus den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung. Viel Spaß beim Stöbern!

Alternativ können Sie sich auch in unserer Online-Geschäftsstelle registrieren. Hier ist das Herunterladen der Anträge noch einfacher.

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Wie kann ich mich von gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen?

Reichen Sie uns den

für die Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen in Kopie ein. Zuzahlungsbelege brauchen Sie nicht mehr zu sammeln und bei uns einzureichen.

Alle Infos zur Befreiung gibt es mit einem Klick hier bei uns.

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Ich möchte zur KNAPPSCHAFT wechseln, wie geht das?

Sie brauchen Ihre bisherige Krankenkasse nicht kündigen und eine Kündigungsbestätigung bei uns einreichen. Das übernehmen wir für Sie. Sie füllen einfach unseren Online-Antrag aus. Die KNAPPSCHAFT kündigt Ihre bisherige Krankenkasse, die Bestätigung erfolgt elektronisch. Das heißt für Sie: Uns reicht der vollständig ausgefüllte Antrag. Und Sie sparen sich eine Menge zusätzlicher Arbeit und Zeit. Zudem gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten nach einem Krankenkassenwechsel.

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich bei Meine KNAPPSCHAFT registriere?

Mit Meine KNAPPSCHAFT haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre persönlichen Anliegen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Und Sie nutzen exklusive Services, wie zum Beispiel die elektronische Patientenquittung.

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Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.

Helfen Sie uns. Melden Sie Fehlverhalten

Damit Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
„Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet.

Unsere Anschrift für Ihre Hinweise:
KNAPPSCHAFT
Abteilung I
Beauftragter für Fehlverhalten im Gesundheitswesen
44781 Bochum

Weitere Informationen >