Neue Wege nach eBI

Digitalisierung. Die Services der KNAPPSCHAFT verändern sich innerhalb eines sich rasant entwickelnden Gesundheitsmarktes. Beispiele sind: die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Behandlungsinformation (eBI).

Seit 2013 nutzen Versicherte der KNAPPSCHAFT die kostenlosen Angebote und Funktionen der elektronischen Behandlungsinformation, abgekürzt eBI. Die eBI gibt den Kliniken Zugriff auf die Behandlungshistorie der Patienten. Das Fachpersonal bekommt so schnell einen Überblick, von wem die Patienten wo und wann behandelt und welche Medikamente verordnet wurden. Mithilfe der eBI kann anschließend ein Medikationsplan für eine sichere Behandlung erstellt werden, die zum Patienten passt. Damit können die Risiken für Wechsel- und Nebenwirkungen gesenkt werden.

Viele Infos in nur einer Akte

Zum 1. Januar 2021 hat die KNAPPSCHAFT die elektronische Patientenakte (ePA) als Patientenakte für die Hosentasche eingeführt. Aktuell überprüft die KNAPPSCHAFT, inwiefern die gesammelten Erfahrungen der vergangenen acht Jahre aus der eBI in die elektronische Patientenakte einfließen können. Die ePA wird zum Standard im deutschen Gesundheitswesen bei der Behandlung von Patienten und bindet in Zukunft schrittweise immer mehr Akteure mit ein. Hierzu zählen neben den Versicherten zum Beispiel Krankenhäuser, Apotheken sowie Haus- und Facharztpraxen. Aus diesem Grund hat die KNAPPSCHAFT entschieden, die elektronische Behandlungsinformation zum 31. Dezember 2021 einzustellen und stattdessen die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte in den Vordergrund zu stellen.

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Weitere Informationen unter www.knappschaft.de/epa