Nach dem Brexit:

Versicherungsschutz bei Aufenthalt im Vereinigten Königreich

Wer ins EU-Ausland reist, kann medizinische Leistungen ganz einfach über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnen. Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich, das die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen hat, gilt Folgendes:

Zurzeit gilt eine Übergangsregel

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Vereinigten Königreich, der noch im Jahr 2020 beginnt und über den Jahreswechsel hinausgeht, brauchen Reisende zusätzlich zur EHIC eine sogenannte Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Damit weisen Sie nach, dass Sie einen Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen haben. Die PEB erhalten Sie über unser Service-Center unter der kostenfreien Telefonnummer 08000 200 501.

Regelungen ab 2021

Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben sich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Partnerschaftsvertrag) geeinigt.

Ihre Europäische Krankenversicherungskarte können Sie daher bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch ab dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format weiterhin benutzen

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) hat auf ihrer Homepage aktuelle Informationen zum Thema Brexit veröffentlicht. Selbstverständlich gelten die Regelungen auch für die Kunden der KNAPPSCHAFT.