Nutzung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) können Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) anlegen. Damit ermöglichen Sie den Dokumentenaustausch zwischen den von Ihnen berechtigten Leistungserbringern.
Bitte beachten Sie: Bei der Nutzung der ePA über die eGK können Sie die hochgeladenen Dokumente nicht einsehen oder verwalten. Wo liegt also der wesentliche Vorteil der Nutzung der ePA über die eGK? Bei Ihren Ärztinnen und Ärzten. Durch die Einsicht in Ihre Dokumente können sie zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermeiden und alle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand transparent einsehen.
Damit Sie die ePA über Ihre eGK nutzen können, müssen Sie bei uns einen Antrag stellen. Ihr Arzt kann die ePA nicht für Sie anlegen. Wichtig für Sie: Nachdem wir die ePA für Sie angelegt haben, müssen Sie diese innerhalb von 60 Tagen bei einem Leistungserbringer, zum Beispiel bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, aktivieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Praxis mit der entsprechenden Technik ausgestattet ist. Mit Ihrer eGK und der PIN können Sie nun Ihre Ärztin oder Ihren Arzt berechtigen, die ePA einzusehen oder Dokumente hinzuzufügen.
Sie haben noch Fragen? Kein Problem! Rufen Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 08000 200 510 an.