Nutzung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Sie können die elektronische Patientenakte über Ihre elektronische Gesundheitskarte anlegen lassen. So ermöglichen Sie den Dokumentenaustausch unter von Ihnen berechtigten Leistungserbringern.
Bitte beachten Sie: Bei der Nutzung der ePA über die eGK können Sie die hochgeladenen Dokumente nicht einsehen oder verwalten. Worin liegt also der wesentliche Vorteil bei Nutzung der ePA über die eGK? Bei Ihren Ärzten. Durch die Einsicht in Ihre Dokumente können dort zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermieden und alle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand transparent eingesehen werden.
Damit die ePA über Ihre eGK genutzt werden kann, müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Ihr Arzt kann die ePA nicht für Sie anlegen. Wichtig für Sie: Nachdem wir die ePA für Sie angelegt haben, müssen Sie diese innerhalb von 60 Tagen bei einem Leistungserbringer, zum Beispiel Ihrem Arzt, aktiveren lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Praxis mit der entsprechenden Technik ausgestattet ist. Mit Ihrer eGK und der PIN können Sie nun Ihren Arzt dazu berechtigen, die ePA einzusehen oder Dokumente hinzuzufügen.
Sie haben noch Fragen? Kein Problem! Sprechen Sie uns gerne unter der kostenfreien Service-Nummer 08000 200 510 an.