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Dann melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular oder nutzen die kostenfreie Servicenummer 08000 200510 (rund um die Uhr).
Schön, dass Sie unsere App „Meine GESUNDHEIT“ und die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen möchten!
Häufige Fragen (FAQ) und die zugehörigen Antworten finden Sie hier.
Die elektronische Patientenakte ist ein geschützter Speicher für medizinische Dokumente. Sie steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Die Versicherten alleine bestimmen, was in die Akte hineingeht oder aus der Akte hinausgeht und wer darauf zugreifen darf.
Sie können auf die ePA über Ihr Smartphone zugreifen. Über die App „Meine GESUNDHEIT“ stehen Ihnen alle Funktionen zur Verfügung. Mit ihr können Sie Dokumente einstellen, einsehen oder für Ihren Arzt freigeben. Schauen Sie sich jetzt die Anleitung zur Erstellung ihrer ePA an und legen Sie direkt los.
Gute Nachrichten für Sie! Sie können die ePA auch ohne App und Smartphone mit eingeschränktem Umfang nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter ePA ohne Smartphone.
Seit dem 1. Januar 2021 können Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Therapiemaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, sowie ein Medikationsplan in der ePA gespeichert werden. Diese Funktionen bilden den Kern der ePA und sind in der Funktion „Medizinische Akte“ zu finden.
Wir bieten Ihnen nicht nur die klassischen Funktionen der ePA an, sondern auch weitere Funktionen. Diese ePA Zusatzfunktionen sind zum Beispiel Übersichten über Ihre Arztbesuche oder Impfungen. Weitere Informationen zu den Zusatzfunktionen der ePA finden Sie unter ePA-Zusatzfunktionen.
Die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen Patienten, Ärzten, Leistungserbringern und Kassen ist oft noch analog und arbeitet mit Papier, Fax und Brief. Viele Informationen über unseren Gesundheitsstand werden nach wie vor in Akten in den jeweiligen Arztpraxen gesammelt.
Das kann schnell zum Problem werden: Wechseln wir zum Beispiel den Arzt oder besuchen einen Facharzt, müssen Untersuchungen eventuell wiederholt werden. Schlimmstenfalls fehlen auch wichtige Informationen, beispielsweise über Allergien oder Vorerkrankungen. In der ePA werden all diese Infos digital gebündelt.
Mit der ePA können gesundheitsbezogene Daten zwischen dem Patienten und denjenigen, die an seiner medizinischen Behandlung beteiligt sind, ausgetauscht werden.
Dazu zählen Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser und auch wir als Krankenkasse.
Dazu kommen ab 2022 auch persönliche Gesundheitsdokumente, die bisher in Papierform vorlagen, beispielsweise der Impfpass oder das Zahn-Bonusheft. In der ePA kann das alles zusammengeführt werden. Ohne, dass unberechtigte Dritte darauf zugreifen können.
Das hat viele Vorteile: Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Diagnose kann durch den besseren Informationsfluss genauer gestellt werden und man selbst hat seinen Gesundheitszustand immer im Blick.
Auch Risiken werden gesenkt: Gibt es Unverträglichkeiten? Wie waren die letzten Blutwerte? Nimmt der Patient wichtige Medikamente und wie ist deren Dosierung?
In der ePA sind solche Informationen direkt ersichtlich. Auch für den Notfall können hier alle wichtigen Daten hinterlegt werden. Die Funktionen der ePA werden stetig erweitert, sodass in Zukunft beispielsweise auch elektronische Rezepte oder Krankschreibungen mit ihr genutzt werden können.
Die „Medizinische Akte“ ist als Ordner zu verstehen mit dem Ziel, Inhalte zwischen Ihnen und medizinischen Leistungserbringern auszutauschen. Sie finden eine chronologische Liste der Dokumente, die Sie selbst oder ein (von Ihnen berechtigter) Mediziner oder anderer Leistungserbringer eingestellt haben.
Sie können in Ihrer „Medizinischen Akte“:
Neu ab 2022:
(siehe auch: Was ist der Unterschied zwischen der „Medizinischen Akte“ und der privaten Akte?)
„Meine GESUNDHEIT“ ist Ihre persönliche elektronische Patientenakte. Sie können eigenständig Dokumente speichern und verwalten. Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, die von Ihnen als Patient entsprechende Zugriffsrechte bekommen haben, dürfen ebenfalls Dokumente in Ihrer ePA einsehen und/oder speichern. Wir haben keinen Zugriff auf Ihre ePA. Auch interessant: Bei Bedarf können Sie in Ihrer ePA auch Vertreter (maximal fünf) anlegen. Diese können dann medizinische Daten und Berechtigungen für Sie verwalten.
Sie können Ihre Gesundheitsdokumente lebenslang in der ePA speichern. Sie können jedoch jederzeit Dokumente löschen.
Bitte beachten Sie, dass die KNAPPSCHAFT keine Einsicht auf Ihre Dokumente hat und dementsprechend Ihre Dokumente in der ePA nicht löschen kann.
Sofern Sie eine komplette Löschung Ihrer ePA wünschen, können Sie über die App Ihre Einwilligung zur Stammdatenübertragung (Widerruf) entziehen oder die komplette Löschung Ihrer ePA bei der KNAPPSCHAFT anfordern. Dies führt zur endgültigen Löschung Ihrer ePA-Dokumente. Vor der Schließung wird es Ihnen empfohlen, Ihre darin enthaltenen Unterlagen, an einem anderen sicheren Ort zu speichern.
Sie können Ihre ePA jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. In der App „Meine GESUNDHEIT“ finden Sie unter „Einstellungen“ und „Vertrag“ die entsprechenden Optionen zur Kündigung und zum Widerruf. Bei der Nutzung des Desktop-Clients oder als Offline-Kunde können Sie die ePA, ohne Angaben von Gründen, schriftlich kündigen.
Die Daten werden nach einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten unwiderruflich gelöscht. Ihre abgegebenen Einwilligungen werden im Rahmen einer 6-jährigen Frist aufbewahrt. Sie haben es sich anders überlegt? Kein Problem! Innerhalb der Kündigungsfrist haben Sie die Möglichkeit ihre Kündigung durch einen Widerruf bei der KNAPPSCHAFT aufzuheben. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung werden alle Ihre Gesundheitsdaten in der ePA gelöscht.
Neben der Kündigung können Sie die bei der Registrierung abgegebene Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Dieser Widerruf hat eine sofortige Löschung aller Ihrer Gesundheitsdaten zur Folge und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Unter folgendem Link können Sie jederzeit Ihren Account löschen.
Einfach das Formular ausfüllen, mit den bisherigen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) anmelden und anschließend die letzten 6 Ziffern der eGK-Seriennummer eingeben.
Sind alle Daten eingegeben, wird eine E-Mail mit einem sechsstelligen Aktivierungscode an Ihre hinterlegte E-Mailadresse gesendet. (Der Bestätigungscode ist 15 Minuten gültig.)
Bitte geben Sie diesen Code in die Eingabemaske ein. Jetzt können Sie Ihren Account löschen, indem Sie „Löschen“ auswählen und Ihre Auswahl mit „JA“ bestätigen.
Wichtig ist, dass die Löschung Ihres Accounts für die App „Meine GESUNDHEIT“ nicht das Löschen Ihrer ePA und Ihres alternativen Versichertenlogins (al.vi) bedeutet. Wenn Sie Ihre ePA kündigen oder widerrufen möchte, können Sie das über die Einstellungen in der ePA tun. Sofern Sie Ihre ePA kündigen oder widerrufen, wird Ihr alternativer Versichertenlogin (al.vi) automatisch mitgelöscht. Sofern Sie ausschließlich Ihren alternativen Versichertenlogin (al.vi) löschen möchten, melden Sie sich bitte unter 08000 200 510.
Die ePA ist über die App „Meine GESUNDHEIT“ der KNAPPSCHAFT für die Betriebssysteme Android und iOS verfügbar.
Um sich die App auf das Smartphone zu laden, benötigen Sie ein geeignetes Smartphone sowie einen Zugang zum App Store von Apple (iOS) oder zum Playstore von Google (Android). Nach Download und Installation müssen Sie sich für die Nutzung der App registrieren.
Laden Sie sich die App im Apple App Store oder Google PlayStore herunter:
Folgen Sie den Anweisungen im Registrierungsprozess und legen Sie ein Benutzerkonto an, mit dem Sie sich in Ihrer ePA einloggen können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht mit den Zugangsdaten für unseren Online-Kundenbereich "Meine KNAPPSCHAFT" anmelden können. Für die App "Meine GESUNDHEIT" ist eine separate Registrierung erforderlich.
Leider nein. Sie müssen sich für die Nutzung der App "Meine GESUNDHEIT" separat registrieren. Die Nutzerdaten von "Meine KNAPPSCHAFT" gelten hier nicht.
Damit die App "Meine GESUNDHEIT" reibungslos auf dem Smartphone funktioniert, muss
Es kann in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Apps vorübergehend in den App Stores nicht verfügbar sind. Falls keine weiteren Informationen dazu vorliegen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 08000 200 510.
Diese Berechtigung wird benötigt, um einen Anruf aus der App einzuleiten, wenn Sie auf unsere Hotline klicken. Sie willigen ein, dass unsere kostenlose Service Rufnummer 08000 200 510 aufgerufen wird. Die KNAPPSCHAFT kennt zu keinem Zeitpunkt die Kontakte Ihres Telefonbuches oder ähnliches.
Ihre Registrierung ist immer mit Ihrer persönlichen Krankenversichertennummer verknüpft. Mit Ihrer Krankenversichertennummer können Sie immer nur eine Registrierung vornehmen. Es ist nicht möglich, mit einer Krankenversichertennummer mehrere Registrierungen vorzunehmen.
Die Fehlermeldung bedeutet also, dass Sie sich in der Vergangenheit schon registriert haben. Sollten Sie Ihre Anmeldedaten vergessen haben, nutzen Sie gerne die Funktion „Ich habe meinen Benutzernamen oder Passwort vergessen“ im Login-Bereich der App „Meine GESUNDHEIT“ oder „Meine KNAPPSCHAFT".
Die Zustellung der Bestätigungsmail kann bis zu 2 Stunden dauern. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Einige E-Mail-Anbieter verhindern jedoch durch ihre Firewall-Einstellungen die Zustellung der Bestätigungsmail der KNAPPSCHAFT. In diesem Fall müssen Sie sich bitte an Ihren E-Mail-Anbieter wenden.
Das Passwort ist 60 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Neuregistrierung notwendig.
Im Rahmen der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, die angegebene E-Mail-Adresse auch im laufenden Prozess noch zu ändern. Hierfür wird Ihnen die Option „E-Mail-Adresse ändern“ zur Hilfe angeboten. Bitte betätigen Sie diese, um die E-Mail-Adresse zu aktualisieren.
Der Sicherheitsschlüssel ist ein Code, den Sie benötigen, um bei einem Wechsel des Gerätes die Daten der Zusatzservices (z.B. Private Akte, Medikamente) wiederherzustellen. Bitte speichern Sie den Sicherheitsschlüssel deshalb sicher außerhalb Ihres mobilen Geräts ab.
Ihre digitale Versichertenidentität (al.vi) ermöglicht Ihnen eine Anmeldung ohne Ihre Versichertenkarte (eGK). Eine al.vi beantragen wir auf Ihren Wunsch. Wir übertragen dann Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) an einen Signaturdienst. Entscheiden Sie sich für die Anmeldung mit der al.vi, müssen Sie im nächsten Schritt in die Nutzung des alternativen Log-in für die ePA und die Erstellung der al.vi einwilligen. Ihre al.vi wird dann automatisch erstellt. Sie werden künftig automatisch in Ihrer ePA angemeldet. Sie können das automatische Anmelden mit der al.vi im Menü Ihrer elektronischen Patienenakte jederzeit abwählen. Zusätzlich können Sie Ihre al.vi jederzeit löschen lassen. Mehr Informationen erhalten Sie telefonisch unter der 08000 200 510.
Mit Ihrer Versichertenkarte (eGK) können Sie sich als Versicherter der KNAPPSCHAFT ausweisen und anmelden. Damit Sie sich mit Ihrer Versichertenkarte in Ihrer elektronischen Patientenakte anmelden können, müssen Ihre Versichertenkarte und Ihr Smartphone NFC-fähig sein. Darüber hinaus benötigen Sie die zu Ihrer Versichertenkarte zugehörige PIN. Nachdem Sie sich für den Login mit Ihrer Versichertenkarte entschieden haben, müssen Sie die CAN-Nummer Ihrer Versichertenkarte und die zugehörige PIN eingeben. Sie haben noch keine PIN für Ihre Versichertenkarte erhalten? Dann wenden Sie sich einfach an unser Service-Center unter 08000 200 501.
Wir empfehlen Ihnen den Login mit der digitalen Versichertenidentität (al.vi). Diese Anmeldemöglichkeit ist einfacher, schneller und genauso sicher. Alles rund um den Registrierungsprozess finden Sie hier.
Sie haben die Möglichkeit, ein neues Passwort über die Funktion „Ich habe meinen Benutzernamen oder Passwort vergessen“ im Log-In-Bereich der App zu vergeben bzw. anzufordern.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Benutzernamen über die Funktion „Ich habe meinen Benutzernamen oder Passwort vergessen“ im Log-In-Bereich der App wiederherzustellen.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Endgerät schnell und einfach auf unserer Internetseite selbst zu sperren. Klicken Sie zur Sperrung Ihres Gerätes bitte hier und folgen Sie den Anweisungen.
Bei der Anmeldung mit einem neuen Smartphone können Sie direkt eine neue Gerätebindung erzeugen.
Alle Daten und Dokumente, die Sie selber oder Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus in Ihrer „Medizinischen Akte“ gespeichert haben, werden in Ihrer „Medizinischen Akte“ als Liste angezeigt. Dabei erfolgt die Standard-Sortierung chronologisch - das zuletzt gespeicherte Dokument steht ganz oben.
Sie können in Ihrer „Medizinischen Akte“ nach Dokumenten suchen und nach bestimmten Merkmalen filtern.
Um die Daten und Dokumente anzuschauen, können Sie jedes Dokument in einer Detailansicht öffnen. Dabei werden Ihnen auch alle Zusatzinformationen angezeigt wie z.B. der Autor oder das Erstellungsdatum.
Um einen Arzt oder Leistungserbringer für Ihre ePA zu berechtigen, klicken Sie in Ihrer „Medizinischen Akte“ auf „Berechtigungen verwalten“. Anschließend klicken Sie auf „Berechtigung hinzufügen“ und können Ihren Arzt oder Leistungserbringer über den Namen, den Ort oder die Fachrichtung suchen.
Zusätzlich können Berechtigungen für einzelne Dokumente vergeben werden. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ärzte oder andere Leistungserbringer für die ePA zu berechtigen:
Über den Button "Berechtigungen verwalten" in der „Medizinischen Akte“ finden Sie eine Übersicht aller Leistungserbringer und Ärzte, die Sie für Ihre Dokumente berechtigt haben. Hier können Sie bestehende Berechtigungen einsehen und verwalten. Zusätzlich können Sie bei jedem Dokument die bestehenden Berechtigungen einsehen. Die Dokumentenübersicht zeigt für jedes Dokument den Titel, Autor, Datum, Vertraulichkeitsstufe und eine Kennzeichnung in Form eines Symbols, wie viele Leistungserbringer Zugriff auf das jeweilige Dokument haben. In der Detailansicht können Sie weitere Informationen einsehen und mit dem Button "Berechtigung verwalten" können Sie Ihre Berechtigungen weiter anpassen.
In der Übersicht werden Ihnen alle Ärzte und Leistungserbinger angezeigt, denen Sie eine Zugriffsberechtigung für Ihre ePA erteilt haben. Durch die Auswahl eines Arztes oder Leistungserbringer haben Sie hier zu jeder Zeit die Möglichkeit, diesem die Berechtigung zu entziehen oder die Berechtigung zu ändern.
In der App „Meine GESUNDHEIT“ finden Sie unter „Einstellungen“ und „Elektronische Patientenakte“ den Bereich „Vertretungen“. Hier können Sie bis zu maximal fünf Vertreter anlegen und verwalten.
Der Vertreter hat leicht eingeschränkte Ansichten und Rechte wie Sie als Benutzer. Ihr Vertreter kann Dokumente/Daten aktualisieren, erstellen, lesen und löschen. Die ePA Zusatzfunktionen (zum Beispiel Vorsorge, Impfungen), die über Ihre „Medizinische Akte“ hinausgehen, sind davon ausgeschlossen. Auch das Löschen einer ePA oder die Initiierung einer Datenübergabe bei einem Krankenkassenwechsel ist für Vertreter nicht möglich.
Ja. Sie können selbstverständlich zu jeder Zeit Ihre Vertreter aus der Vertreterliste löschen. Nachdem Sie den Vertreter gelöscht haben, hat dieser keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Ihr Vertreter kann sich ebenfalls selbst löschen, nicht aber andere von Ihnen berechtigte Vertreter.
Ja. Sie können für alle Dokumente in Ihrer „Medizinischen Akte“ ein Exportpaket erstellen. Dazu wählen Sie in der App „Meine GESUNDHEIT“ unter „Einstellungen“ den Bereich „Krankenkassenwechsel“ aus. Hier können Sie die Datenübergabe initiieren. Natürlich können Sie bei einem Wechsel zu uns Ihre Daten in die App „Meine GESUNDHEIT“ importieren.
Leider nein. Die App „Meine GESUNDHEIT“ kann nur über ein Smartphone genutzt werden. Sie können aber zu jeder Zeit ein neues Gerät für die App „Meine GESUNDHEIT“ registrieren. Bitte beachten Sie, dass damit die Gerätebindung für das alte Gerät aufgehoben wird.
Ja. Wir bieten Ihnen einen Desktop-Client, mit dem Sie sich mit einem Laptop oder PC auf die ePA zugreifen können. Weitere Informationen finden Sie unter ePA ohne Smartphone.
Jedes Dokument darf die Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten.
Damit die Abrechnungsdaten in Ihre ePA eingespielt werden können, müssen Sie zunächst eine Berechtigung an die Krankenkasse erteilen. Hierzu klicken Sie in Ihrer „Medizinischen Akte“ auf „Berechtigungen verwalten“ und anschließend auf „Neue Berechtigung hinzufügen“. Im nächsten Schritt wählen Sie „Krankenkasse“ aus. Nun müssen Sie bestätigen, dass die Krankenkasse Daten in Ihre ePA einstellen darf. Die Abrechnungsdaten werden zeitnah in einem PDF-Dokument in Ihrer ePA zur Verfügung gestellt. Das PDF können Sie dann lokal auf Ihrem Smartphone speichern.
Folgende Daten werden von uns zur Verfügung gestellt:
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsdaten nicht immer sofort vom Leistungserbringer an die Krankenkasse übermittelt werden und zum Herunterladen zur Verfügung stehen:
In den Abrechnungsdaten werden keine Abrechnungssummen beziehungsweise Kosten aufgelistet. Sie möchten die Abrechnungssumme einsehen? Dann können Sie dazu die elektronische Patientenquittung in unserem Online-Kundenbereich „Meine KNAPPSCHAFT“ nutzen.
Ja. Sie haben die Möglichkeit, die Bestätigung zur Datenübertragung zu jeder Zeit zu entziehen. Dazu klicken Sie unter Berechtigungen einfach auf die Krankenkasse und wählen „Berechtigung entziehen“ aus. Anschließend werden Ihnen keine weiteren Abrechnungsdaten mehr zur Verfügung gestellt.
MIO (Medizinische Informationsobjekte) dienen dazu, medizinische Informationen standardisiert (also nach einem festgelegten Format (XML)) zu dokumentieren. Sie sollen von jedem System im Gesundheitswesen lesbar und bearbeitbar sein, um die digitale Kommunikation unter anderem zwischen Ärzten in Praxen oder Krankenhäusern, Hebammen und Pflegenden zu verbessern. Medizinische Informationsobjekte können sowohl Dokumente als Ganzes definieren, als auch einzelne Einträge. Die einzelnen Einträge können zu einer Dokumentenansicht zusammengefasst werden.
MIO sind in der ePA gespeichert und können dort vom Versicherten oder dem berechtigten Vertreter heruntergeladen oder angezeigt werden. Für die Anzeige kann alternativ auch der MIO-Viewer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung genutzt werden. Zurzeit sind MIO für den Impfpass, Zahnärztliches Bonusheft, Mutterpass und Untersuchungsheft festgelegt.
Nein, alle medizinischen Informationsobjekte müssen von Ihrem Arzt in die ePA angelegt und gepflegt werden. Zum Beispiel ist der Impfpass ein digitales Passdokument, in dem alle Ihre durchgeführten Impfungen und damit Ihr Impfstatus dokumentiert wird. Sie haben die Möglichkeit den Impfpass einzusehen und zu löschen.
Sie können nur das gesamte Zahnärztliche Bonusheft zu löschen. Einzelne Einträge können nicht gelöscht werden.
Für jede Schwangerschaft gibt es einen Mutterpass. Daher können in Ihrer ePA mehrere Mutterpässe vorhanden sein.
Auf der Teilnehmerkarte werden die bisher wahrgenommenen Untersuchungen dokumentiert. Mit der Teilnehmerkarte können Sie bei Behörden, Kindertagesstätten, Schulen und den Jugendämtern nachweisen, dass Ihr Kind an den jeweiligen Untersuchungen teilgenommen hat.
Damit eine Krankenkasse ihren Kunden eine ePA anbieten darf, muss diese zunächst eine Zertifizierung durch die gematik und durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik durchlaufen.
Mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens wird sichergestellt, dass die angebotene ePA hohen Datenschutzrichtlinien unterliegt. So soll sichergestellt werden, dass die Daten nicht in falsche Hände gelangen.
Einen Zugang zu den ePA-Funktionen erhalten unsere Kunden nach digitaler Identifizierung über die App Meine GESUNDHEIT. Diese ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gegen missbräuchlichen Zugriff geschützt.
Die Sicherheit für den Nutzer wird u.a. durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Dokumente sichergestellt. Die ePA ist mit den jeweils aktuellsten Verschlüsselungsmethoden gesichert.
Die Daten werden inhaltsverschlüsselt (End-to-End) auf Servern gespeichert, die in Deutschland stehen und damit unter das deutsche Datenschutzrecht fallen. Nur unsere Kunden selbst können ihre eigenen Daten lesen. Die ePa wird von der KNAPPSCHAFT bereitgestellt und durch einen technischen Dienstleister, der IBM Deutschland GmbH, im Auftrag der KNAPPSCHAFT betrieben. Weder die KNAPPSCHAFT noch die IBM können die Daten einsehen. Die Entschlüsselung der Daten erfolgt erst auf dem Smartphone und nur der Kunde bestimmt, mit wem er welche Informationen teilt.
Die ePA und unsere App "Meine GESUNDHEIT" haben wir nach höchsten IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards entwickelt. Sie können hier alles nachlesen:
Elektronische Patientenakte (ePA)
"Meine GESUNDHEIT"
Lesen Sie hier weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte nach §343 SGB V.
Die Server, auf denen die ePA-Daten gespeichert werden, befinden sich in Europa. Sie entsprechen den höchsten Datenschutz-Vorgaben.
Durch die Gerätebindung wird Ihre ePA mit Ihrem Smartphone verbunden. So wird verhindert, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus in Ihre ePA einloggen kann. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.
Die ePA wurde nach modernsten Standards entwickelt. Dies betrifft sowohl die Programmierung als auch die getroffenen Maßnahmen gegen Manipulations- oder Zugriffsversuche unberechtigter Dritter.
Um dieses hohe Maß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen auf ein paar grundlegende Dinge im Umgang mit Ihren sensiblen Gesundheitsdaten zu achten:
Zusätzlich empfehlen wir, sich an gängige Standards im Umgang mit Online-Diensten zu halten. Hierzu zählt unter anderem die Verwendung von einmaligen Passwörtern in ausreichender Länge mit Sonderzeichen. Passwörter sollten niemals mit anderen Personen geteilt werden.
Weitere Merkmale zur sicheren Anmeldung wie z.B. die elektronische Gesundheitskarte sollten nicht an unberechtigte Dritte gegeben werden. Teilen Sie die PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte nicht mit Dritten.
Trotz der sehr hohen Sicherheitsanforderungen, unter denen die App „Meine GESUNDHEIT“ entwickelt und betrieben wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Daten und Dokumente innerhalb der Medizinischen Akte und der zusätzlichen Services der KNAPPSCHAFT mit Schadsoftware infiziert sein können.
Achten Sie deshalb bitte unbedingt darauf, dass auf Ihren Geräten entsprechende Schutzsoftware installiert und auf dem aktuellen Stand ist.
Um die Nutzung der App „Meine GESUNDHEIT“ zu ermöglichen, werden sicherheitsrelevante Schlüssel auf Ihrem Smartphone gespeichert. Um die Sicherheit dieser Schlüssel und damit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, sind wir bemüht, das größtmögliche Maß an Sicherheit für alle unsere Kunden herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass wir die kryptografische Unterstützung Ihres Telefons verwenden.
Die Verwendung dieser App ist an die Nutzung einer Bildschirmsperre geknüpft. Wir sind uns bewusst, dass es andere Maßnahmen gibt, die versierte Nutzer wählen können, um die Sicherheit Ihrer Geräte herzustellen. Im Interesse des Schutzes der Daten aller Versicherten, sind wir hier jedoch auf überprüfbare Maßnahmen, wie beispielsweise eine hardwaregestützte Verschlüsselung und Bildschirmsperre, angewiesen.
Neben der „Medizinischen Akte“ (Kernfunktion der ePA) bieten wir Ihnen zusätzliche Services und Funktionen an. Diese sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit widerrufen werden.
Die Zusatzfunktionen sind bereits vorhanden wenn Sie Ihre ePA auf Ihrem Smartphone aktiviert haben. Innerhalb des Aktivierungsvorgangs werden Sie aufgefordert, weiteren Bestimmungen zum Datenschutz, unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Stammdatenübertragung zuzustimmen.
Sie können hier alles nachlesen:
Elektronische Patientenakte (ePA)
Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)
"Meine GESUNDHEIT"
Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)
Bitte beachten Sie: Die ePA Zusatzfunktionen sind ausschließlich in der Smartphone App „Meine GESUNDHEIT“ verfügbar. Der Desktop-Client beinhaltet diese Funktionen nicht.
Auf der Übersichtsseite finden Sie eine Historie (oder auch Timeline) zu Ihren Gesundheitsdaten. Hier werden alle Aktivitäten, wie z.B. Arztbesuche und Medikamente, chronologisch angezeigt.
Die Funktion „Ereignisse“ ermöglicht es, manuelle Ereignisse anzulegen.
So ist es z.B. möglich, mehrere Dokumente oder Daten einem Event zuzuordnen, z.B. Medikamente oder Arztbesuche einem bestimmten Ereignis (z.B. Sportunfall) hinzufügen.
Mit der Funktion „Arztbesuche“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arztbesuche selbst einzutragen, zu bearbeiten und zu löschen.
Die Funktion „Ärzte“ ermöglicht Ihnen, eine persönliche Ärzteliste zu generieren.
Unter „Medikamente“ können Sie künftig Informationen zu Ihren Arzneimitteln hinterlegen bzw. auffinden.
Es besteht für Sie die Möglichkeit:
verschriebene Medikamente einzusehen.
Die Funktion „Medikationsplan“ erlaubt Ihnen die Speicherung, die Einnahmeerinnerung und das Nachverfolgen Ihrer Medikamenten-Einnahme. Dazu kann ein bestehender Ausdruck des Medikationsplans eingescannt oder ein von einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus gespeicherter Plan, in Ihre „Medizinischen Akte“ übernommen werden.
Sobald ein Medikationsplan in den Medikationsplaner übernommen wurde, erscheinen die Medikamente in Form der Einnahme-Abfolge 'Morgens-Mittags-Abends-Nachts'. Sie können sich an die Einnahme der Medikamente erinnern lassen. Die jeweiligen Zeiten können individuell eingestellt werden.
Hinweis: Wenn Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus für bestimmte Medikamente abweichende Einnahmezeiten verordnet hat, so achten Sie bitte unbedingt selbst darauf, diese Medikamente richtig einzunehmen. Die Einnahmeerinnerung kann besondere Einnahmezeitpunkte derzeit nicht berücksichtigen.
Bei aktivierter Einnahmeerinnerung können Sie die Einnahme Ihrer Medikamente protokollieren. Bitte beachten Sie, dass das Einnahmeprotokoll mit Löschung des Medikationsplans auch gelöscht wird. Der Medikationsplan wird gleichzeitig als Dokument in Ihrer ePA gespeichert und kann jederzeit aufgerufen, geteilt und exportiert werden.
Die Funktion „Impfen“ gibt Ihnen die Möglichkeit, selbständig Impfdaten zu erfassen.
Darüber hinaus ist es geplant, dass Ihnen zukünftig Impfdaten angezeigt werden, die aus den übertragenen Abrechnungsdaten stammen.
Die Zusatzfunktion „Impfstatus“ liefert Ihnen einen individuellen Status zu Ihrem persönlichen Impfschutz. Dafür werden alle vorhandenen Impfdaten mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgeglichen. Zusätzlich werden dafür Geburtsdatum und Geschlecht benötigt. Diese Daten werden von Ihnen selbst eingegeben.
Der Status wird nicht dauerhaft gespeichert, sondern bei jedem Aufruf erneut ermittelt, um auch neue Daten zu berücksichtigen. Bei Deaktivierung werden alle nicht mehr benötigten Daten, wie z. B. Geburtsdatum und Geschlecht gelöscht, wenn nicht eine weitere aktive Funktion diese Daten benötigt.
Diese Funktion ersetzt keinen Arztbesuch, sondern gibt Ihnen lediglich Hinweise. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz. Es können nur die Daten ausgewertet werden, die in Ihren ePA-Zusatzfunktionen vorhanden sind. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Impfdaten vollständig sind.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten übertragen werden können.
Die Funktion „Vorsorge“ ermöglicht es Ihnen, Ihre bisherigen Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Vorsorgeempfehlungen im Überblick zu behalten. Sie können manuell Termine eintragen, bearbeiten oder löschen.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Funktion „Persönliche Vorsorgeempfehlungen“ zu aktivieren. Basierend auf Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht werden Ihnen die gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen angezeigt. Der Vorsorge-Service kann aufgrund Ihrer selbst eingetragenen Termine erkennen, bei welchen Vorsorgeuntersuchungen Sie bereits waren und welche Sie noch nicht wahrgenommen werden.
Die „Private Akte“ ist als privater Ordner zu verstehen: Hier können Sie Dokumente speichern, auf die ausschließlich Sie Zugriff haben.
(siehe auch: Was ist der Unterschied zwischen der „Medizinischen Akte“ und der privaten Akte?)
Die „Medizinische Akte“ ist für die Ablage und den Austausch von Dokumenten zwischen Versicherten und Leistungserbringern, wie bspw. Ärzten und Krankenhäusern, ausgerichtet. Versicherte können Informationen hochladen und Leistungserbringer eigenständig berechtigen, die eingestellten Dokumente einzusehen. Auch können Sie Leistungserbringer berechtigen, selbst Dokumente (z.B. Röntgenbilder, Arztbriefe etc.) in Ihre „Medizinische Akte“ einzustellen. Die gewählten Zugriffsberechtigung liegen ausschließlich und jederzeit bei Ihnen.
Die „Private Akte“ ist als reine Ablagemöglichkeit von Dokumenten zu verstehen, die nicht - wie in der „Medizinischen Akte“ vorgesehen – mit Ihren Leistungserbringern (bspw. Ärzte, Krankenhäuser) geteilt bzw. zugänglich gemacht werden sollen. Die „Private Akte“ ist somit als „privater Ordner“ zu verstehen.
Neben Ihren Gesundheitsdaten, die bereits in Ihren ePA-Zusatzfunktionen liegen, können für bestimmte Zusatzfunktionen wie z. B. Impfstatus oder Vorsorgestatus weitere Daten erforderlich sein, um diese Funktion zu aktivieren. Dazu gehören z. B. Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht.
Diese zusätzlichen Daten werden bei Aktivierung der jeweiligen Zusatzfunktion von Ihnen selbst eingegeben und so gespeichert, dass auch weitere Zusatzfunktionen bei Bedarf darauf zugreifen können. Diese zusätzlichen Daten werden nur so lange gespeichert, bis die entsprechende Zusatzfunktion deaktiviert wird. Im Falle einer erneuten Aktivierung werden diese Daten wieder benötigt.
Alle Daten für die ePA-Zusatzfunktionen werden verschlüsselt auf zentralen, zertifizierten Servern in Deutschland abgelegt. Nur über Ihre ePA, die Ihnen durch die App „Meine GESUNDHEIT“ zur Verfügung gestellt wird, haben Sie Zugriff auf Ihre Daten. Dabei werden die Daten durch Ihren individuellen Sicherheitsschlüssel entschlüsselt.
Alle diese Informationen werden nicht in der ePA gespeichert und sind deshalb privat. Um Dokumente mit Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, müssen Sie sie zunächst in Ihre „Medizinischen Akte“ kopieren.
Alle Services werden direkt am Service selber deaktiviert. Eine Ausnahme bilden die Services zur manuellen Datenübertragung.
Ja. Sie können Ihre Corona-Impfung im Bereich "Impfungen" eintragen. Das ist wichtig: Dieser Eintrag gilt aktuell nicht als offizieller Impfnachweis, der Sie beim Friseurbesuch oder Einkaufen von der Testpflicht befreit. Für diesen Nachweis müssen Sie Ihren Impfpass oder die offiziellen Dokumente vorlegen, die Sie nach der Impfung bekommen haben.
Ja, wir bieten zwei Möglichkeiten zur Nutzung der ePA ohne Smartphone an.
Weitere Informationen zur Nutzung der ePA ohne Smartphone finden Sie unter ePA ohne Smartphone.
Der Desktop-Client ist über die App „Meine GESUNDHEIT“ der KNAPPSCHAFT für die Betriebssysteme Microsoft Windows, Apple MAC OS und Linux verfügbar. Um den Desktop-Client auf dem PC zu laden, benötigen Sie Zugang zu den entsprechenden App Stores. Nach Download und Installation müssen Sie sich für die Nutzung ein lokales Benutzerkonto anlegen. Dafür benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Details dazu finden Sie hier: Welche Kartenlesegeräte kann ich zur Nutzung des Desktop-Clients verwenden?.
Folgen Sie den Anweisungen und legen Sie ein lokales Benutzerkonto an, um auf Ihre ePA zuzugreifen. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits eine registrierte ePA benötigen, um sich mit dem Desktop-Client anzumelden. Informieren Sie sich jetzt umfassend über die Registrierung.
Ihr PC/Notebook muss eines der folgenden Betriebssysteme besitzen:
Bitte beachten Sie: Die Systemleistung muss mindestens 4GB RAM sein. Nutzer des Linux Betriebssystems können den Desktop-Client aktuell noch nicht über den Store herunterladen. Dafür haben wir selbstverständlich eine Lösung. Melden Sie sich einfach unter der kostenfreien Servicenummer 08000 200 510 (rund um die Uhr). Sie erhalten dann von uns einen Link, mit dem Sie sich den Desktop-Client herunterladen können.
Die App der KNAPPSCHAFT „Meine GESUNDHEIT“ bietet Ihnen den vollständigen Funktionsumfang zur elektronischen Patientenakte, inklusive praktischer Zusatzfunktionen (zum Beispiel Ärzteliste und Medikationsplaner). Mit dem Desktop-Client steht Ihnen ein eingeschränkter Funktionsumfang zur Verfügung: Sie können Dokumente in Ihrer ePA einsehen, hinzufügen und verwalten. Auf die ePA Zusatzfunktionen können Sie hier nicht zugreifen.
Um Ihre ePA an einem PC oder einem Laptop (also über den sogenannten Desktop-Client) einsehen zu können, benötigen Sie für die Registrierung Ihre elektronische Gesundheitskarte und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Dieses muss die Anforderung der sogenannten „Sicherheitsklasse 2 oder 3“ erfüllen:
Es gibt verschiedenste Modelle von Kartenlesegeräten in verschiedenen Preiskategorien. Weitere Details dazu finden Sie im Internet unter dem Stichwort „Kartenlesegeräte“. Leider können wir Ihnen kein Kartenlesegerät zur Verfügung stellen. Außerdem dürfen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Wettbewerbsrecht leider keine bestimmten Kartenlesegeräte empfehlen.
Wir haben alle Informationen rund um die eGK für Sie zusammengestellt.
Dann melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular oder nutzen die kostenfreie Servicenummer 08000 200510 (rund um die Uhr).
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