Wegweisende Überweisungen.
Sie haben bereits eine Überweisung Ihres Hausarztes, die als besonders dringlich gekennzeichnet ist? Dann erhalten Sie unter der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Termin beim Facharzt, Psychotherapeuten, Haus- oder Kinderarzt. Die bundesweit einheitliche Rufnummer ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen: 116 117.
Wenn Sie diesen Service nutzen, beträgt die maximale Wartezeit für Ihren Termin vier Wochen. Ist es innerhalb dieser Zeit nicht möglich, Ihnen einen Arzt-Termin zu vermitteln, werden Sie zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus verwiesen.
Gesetzlich Versicherte können Ihren Termin auch online vereinbaren – über den neuen e-Terminservice. Wichtig: Sie erhalten dabei keine Wunschtermine. Deshalb sollten Sie zunächst immer versuchen, Ihren Arzt-Termin selbst zu vereinbaren.
Die 4-Wochen-Frist gilt nur für dringende Untersuchungen.
Bei nicht-dringlichen Untersuchungen kann es vorkommen, dass Sie länger als vier Wochen auf Ihren Termin warten müssen. Das gilt zum Beispiel für:
- Routineuntersuchungen
- Behandlungen von Bagatellerkrankungen
- verschiebbare Untersuchungen
- Überweisungen, die nicht als dringlich gekennzeichnet sind
Keine Überweisung brauchen Sie für:
- Augenarzt-Termine
- Frauenarzt-Termine
- psychotherapeutische Sprechstunden
- psychotherapeutische Akutbehandlungen und probatorische Sitzungen (Ihr Therapeut muss in der Sprechstunde auf dem Formular angeben, dass Sie eine entsprechende Behandlung benötigen)
- Kinder- und Jugendarzt-Termine (zum Beispiel zur Früherkennung, auch „U-Untersuchungen“ genannt)