Arzttermin machen. Die KNAPPSCHAFT hilft nach

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Manchmal muss es schnell gehen. Oft ist es aber schwierig, zeitnah einen Termin beim Facharzt zu bekommen oder einen bereits vergebenen Termin vorzuziehen.

Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie bei der Suche nach einem Facharzt, vermittelt Ihnen zügig einen Ersttermin oder hilft Ihnen dabei, Ihren Termin vorzuziehen. Wenn möglich, bei dem von Ihnen gewünschten Arzt – versprochen.

Exklusiv für Versicherte der KNAPPSCHAFT:
Facharztterminvermittlung in Kooperation mit den Knappschaft Kliniken

Die Knappschaft Kliniken sind Teil des medizinischen Verbundsystems der KNAPPSCHAFT. Durch die Kooperation innerhalb dieses Verbundsystems, können wir Ihnen auch einen Untersuchungstermin in einer der Ambulanzen der Knappschaft Kliniken im Ruhrgebiet vermitteln.

Die folgenden Krankenhäuser gehören zu diesem Verbund:
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop
• Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen
• Paracelsus-Klinik Marl
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer
• Knappschaftskrankenhaus Dortmund
• Klinik am Park Lünen
• Hellmig-Krankenhaus Kamen
• Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund

Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1650 050 an.

Wir sind an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr für Sie da. Und vermitteln Ihnen einen Arzttermin.

Wegweisende Überweisungen.

Sie haben bereits eine Überweisung Ihres Hausarztes, die als besonders dringlich gekennzeichnet ist? Dann erhalten Sie unter der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Termin beim Facharzt, Psychotherapeuten, Haus- oder Kinderarzt. Die bundesweit einheitliche Rufnummer ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen: 116 117.

Wenn Sie diesen Service nutzen, beträgt die maximale Wartezeit für Ihren Termin vier Wochen. Ist es innerhalb dieser Zeit nicht möglich, Ihnen einen Arzt-Termin zu vermitteln, werden Sie zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus verwiesen.

Gesetzlich Versicherte können Ihren Termin auch online vereinbaren – über den neuen e-Terminservice. Wichtig: Sie erhalten dabei keine Wunschtermine. Deshalb sollten Sie zunächst immer versuchen, Ihren Arzt-Termin selbst zu vereinbaren.

Die 4-Wochen-Frist gilt nur für dringende Untersuchungen.

Bei nicht-dringlichen Untersuchungen kann es vorkommen, dass Sie länger als vier Wochen auf Ihren Termin warten müssen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Routineuntersuchungen
  • Behandlungen von Bagatellerkrankungen
  • verschiebbare Untersuchungen
  • Überweisungen, die nicht als dringlich gekennzeichnet sind
Keine Überweisung brauchen Sie für:
  • Augenarzt-Termine
  • Frauenarzt-Termine
  • psychotherapeutische Sprechstunden
  • psychotherapeutische Akutbehandlungen und probatorische Sitzungen (Ihr Therapeut muss in der Sprechstunde auf dem Formular angeben, dass Sie eine entsprechende Behandlung benötigen)
  • Kinder- und Jugendarzt-Termine (zum Beispiel zur Früherkennung, auch „U-Untersuchungen“ genannt)