Moderne Diabetes-Therapie bleibt für Versicherte der Knappschaft erhalten

Vertrag mit Pharma-Konzern stellt die Versorgung mit Insulin-Analoga sicher

„Versicherte der Knappschaft mit Diabetes mellitus Typ 2 müssen keine Einschränkung ihrer Behandlung mit Insulin befürchten“, darauf weist der Geschäftsführer der Knappschaft, Dr. Georg Greve hin. Die Knappschaft erstattet weiterhin das Insulin-Analogon „Insulin Detemir“, ein langwirksames chemisch hergestelltes Insulin.

Um ihren Versicherten, die auf ein langwirksames Insulinanalogon eingestellt sind, eine Umstellung auf Humaninsulin zu ersparen, hat die Knappschaft einen Vertrag mit dem dänischen Pharma-Unternehmen Novo Nordisk geschlossen. Dieser Vertrag stellt sicher, dass Knappschafts-Versicherte eines der verfügbaren langwirksamen Insulin-Analoga auf Kassenrezept erhalten. Gleichzeitig ist damit eine Auflage des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt, wonach Insulin-Analoga nur dann von Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschluss-Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.

Zum Hintergrund: Bis Mitte der 80-er Jahre wurde Insulin aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen und Rindern gewonnen. Danach setzte sich biotechnisch hergestelltes sogenanntes Humaninsulin durch, das in seiner Grundstruktur mit menschlichem Insulin identisch ist.

Insulin-Analoga sind eine Fortentwicklung zu Humaninsulin. Hierbei handelt es sich um künstliche Insuline, bei denen die chemische Grundstruktur des Insulins verändert wurde. Hierdurch soll die Geschwindigkeit der blutzuckersenkenden Wirkung und die Wirkdauer positiv beeinflusst werden.