Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Wirtschaftliche Sicherheit ist durch das Mutterschaftsgeld gewährleistet. Anspruch darauf haben weibliche Mitglieder. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Das gilt z. B. für familienversicherte Frauen.
Beachten Sie bitte auch das Info-Merkblatt "Zusatzdiagnostik in der Mutterschaftsvorsorge: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch der Schwangeren" (pdf 559-KB)
Leistungen für die Familienplanung
Selbstverständlich gehört auch die ärztliche Beratung zu Fragen der Familienplanung zu unserem umfangreichen Leistungsspektrum. Dazu zählen u.a. die erforderlichen Untersuchungen und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Die Kosten für diese Mittel übernehmen wir für unter 20-jährige Versicherte. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr leisten Versicherte eine Zuzahlung wie bei Arzneimitteln.

