Erweitertes Neugeborenen-Screening

Das Screening dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder in nicht geringfügigem Maße gefährden.
Durch das Screening soll eine unverzügliche Therapieeinleitung im Krankheitsfall ermöglicht werden.
Die Eltern der Neugeborenen können eigenständig entscheiden, ob sie das erweiterte Neugeborenen-Screening durchführen lassen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Eltern des Neugeborenen nach der Geburt, aber vor der Durchführung des Screenings eingehend über Sinn, Zweck und Ziel des Screenings aufgeklärt werden. Die Einwilligung oder Ablehnung wird mit der Unterschrift eines Elternteils dokumentiert.

