Neugeborenen-Hörscreening

Neugeborene haben seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf die Teilnahme an einem Neugeborenen-Hörscreening.
Das Neugeborenen-Hörscreening dient der Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB. Solche Hörstörungen sollen bis zum Ende des dritten Lebensmonats diagnostiziert und eine entsprechende Therapie bis Ende des sechsten Lebensmonats eingeleitet sein.
Vor Einleitung des Neugeborenen-Hörscreenings sind die Eltern anhand eines Merkblattes über Vor- und Nachteile aufzuklären. Die Eltern entscheiden über die Teilnahme an der Untersuchung.
Bei Geburt im Krankenhaus erfolgt die Untersuchung vor Entlassung. Bei Geburt außerhalb des Krankenhauses oder nicht erfolgter Untersuchung findet diese spätestens im Rahmen der U2 statt.

