

Die Knappschaft bietet ihren jüngsten Kunden daher die Schutzimpfung gegen Rotaviren an. Die Impfungen, die - je nach Impfstoff - aus zwei oder drei Einzeldosen bestehen, müssen bis zur 24. bzw. 26. Lebenswoche abgeschlossen sein, da die Impfstoffe nur bis zu diesem Alter zugelassen sind.
Da die Rotavirus-Schluckimpfung keine reguläre Kassenleistung ist, sondern von der Knappschaft als Zusatzleistung im Rahmen ihrer Satzung übernommen wird, kann sie in den Arztpraxen nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Die Eltern bekommen ein Privatrezept für den Impfstoff, den sie in der Apotheke zunächst selbst bezahlen müssen. Die Knappschaft erstattet in der Folge die Kosten des Impfstoffes sowie die vom Kinderarzt erbrachten Leistungen für die Durchführung der Impfungen sowie die Impfberatung bis maximal zum 2,3fachen Gebührensatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

