Schutzimpfung gegen Rotaviren

Rotaviren sind die häufigste Ursache für Magen- Darmerkrankungen im Kindesalter. Fast alle Kinder erkranken bis zu einem Alter von drei Jahren an einer Rotavirus-Infektion. Weltweit lösen Rotaviren mehr als 70 Prozent der schweren Durchfallerkrankungen bei Kindern aus und sind damit die häufigste Ursache von Darminfektionen in dieser Altersgruppe. In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kinder im Alter von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Bis zu einem Alter von fünf Jahren erkrankt nahezu jedes Kind an Rotaviren.

Die Knappschaft bietet ihren jüngsten Kunden daher die Schutzimpfung gegen Rotaviren an. Die Impfungen, die - je nach Impfstoff - aus zwei oder drei Einzeldosen bestehen, müssen bis zur 24. bzw. 26. Lebenswoche abgeschlossen sein, da die Impfstoffe nur bis zu diesem Alter zugelassen sind.

Da die Rotavirus-Schluckimpfung keine reguläre Kassenleistung ist, sondern von der Knappschaft als Zusatzleistung im Rahmen ihrer Satzung übernommen wird, kann sie in den Arztpraxen nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Die Eltern bekommen ein Privatrezept für den Impfstoff, den sie in der Apotheke zunächst selbst bezahlen müssen. Die Knappschaft erstattet in der Folge die Kosten des Impfstoffes sowie die vom Kinderarzt erbrachten Leistungen für die Durchführung der Impfungen sowie die Impfberatung bis maximal zum 2,3fachen Gebührensatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).