Impfschutz

Durch die letzte Gesundheitsreform hat es zwei entscheidende Veränderungen im Bereich der Schutzimpfungen gegeben.
Einerseits wurden die bisher als Satzungsleistungen definierten Schutzimpfungen in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen überführt (Schutzimpfungsrichtlinie), andererseits hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, für ihre Versicherten Reiseschutzimpfungen anzubieten, um hiermit das Einschleppen schwerer Krankheiten nach Deutschland zu verhindern und die hiermit verbundenen möglichen Folgekosten auszuschließen.
Impfschutz nach der Schutzimpfungsrichtlinie
Mit der Versichertenkarte können Sie eine Vielzahl von Schutzimpfungen durch den Vertragsarzt in Anspruch nehmen.
Zu den Schutzimpfungen gehören unter anderem Impfungen gegen:
- Diphtherie
- Tetanus
Bestimmte Schutzimpfungen sind nur bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation oder für bestimmte Altersgruppen (Kinder) übernahmefähig, wie zum Beispiel:
- Keuchhusten
- Kinderlähmung
- Hepatitis A und B
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Virusgrippe (Influenza)
- Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Schutzimpfungen sind nur insoweit verordnungs- und abrechnungsfähig, als sie nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst oder von anderen Stellen durchgeführt werden.
Hiervon erfasst ist neben dem Impfstoff auch die ärztliche Impfleistung in voller Höhe. Die Knappschaft kann Ihnen die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen erstatten:
Vor der Durchführung einer derartigen Schutzimpfung sollte in jedem Fall zunächst eine ärztliche Beratung durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die Impfung auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entweder von einem Vertragsarzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt wird. Es ist daher wichtig, dass Sie auf den entsprechenden Rechnungsunterlagen (Impfrechnungen + ärztliche Behandlung) Ihr jeweiliges Reiseziel vermerken lassen. |


