Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
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In den ersten Lebensjahren macht Ihr Kind die wichtigsten körperlichen und geistigen Entwicklungsschritte. Die Untersuchungen sind terminlich so geplant, dass individuelle Entwicklungsunterschiede berücksichtigt werden, der Arzt aber Verzögerungen in der Entwicklung, Behinderungen oder Krankheiten rechtzeitig erkennt.
So kann eine Frühbehandlung oder Frühförderung unmittelbar eingeleitet werden, die meist eine wesentliche Besserung oder völlige Heilung sicherstellt.
Bei jeder Kinderuntersuchung überprüft der Arzt, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. Er untersucht Ihr Kind körperlich und prüft, ob Auffälligkeiten der Sinnesorgane, des Bewegungsapparats, des Nervensystems oder anderer Organe vorliegen.
Teilen Sie dem Arzt mit , wenn Sie an Ihrem Kind Auffälligkeiten beobachten. Informieren Sie ihn ebenfalls über bestehende Erkrankungen in Ihrer Familie, wie z. B. Allergien.
Darüber hinaus hat Ihr Kind einen Anspruch auf zwei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Stellt der Zahnarzt ein erhöhtes Kariesrisiko fest, kann eine dritte zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung erbracht werden.
Darüber hinaus können Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren eine weitere Untersuchung [J1] zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten, die die körperliche und geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden, in Anspruch nehmen. Ziel dieser so genannten Jugendgesundheitsuntersuchung ist die Früherkennung von Risikofaktoren wie z. B. gesundheitsgefährdendes Verhalten wie Rauchen oder Alkohol - bzw. Drogenkonsum.
Unser Service für unsere Versicherten: Sie erhalten ab der 5. Vorsorgeuntersuchung [U5] rechtzeitig zu allen weiteren Untersuchungsterminen ein Anschreiben, so dass Sie diese für die Entwicklung Ihres Kindes so wichtigen Untersuchungen nicht versehentlich versäumen.
Seit dem 1. Juli 2008 wurden die Kinderuntersuchungen um eine Vorsorgeuntersuchung [U7a] zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat erweitert.
Die Knappschaft bietet Ihren Versicherten zwei zusätzliche Kinderuntersuchungen [U10/U11] und eine weitere Jugendgesundheitsuntersuchung [J2] an. Diese zusätzlichen Kinderuntersuchungen schließen die zeitliche Lücke zwischen den bereits gesetzlich vorgesehenen Kinderuntersuchungen U9 und J1. Die U10 findet im Alter von sieben bis acht Jahren statt. Sie ist die erste zusätzliche Kinderuntersuchung im Schulalter. Die U11, die im Alter von neun bis zehn Jahren durchgeführt wird, dient unter anderem dazu, das gesunde Verhalten der Kinder zu fördern. |
Und die Kosten? - Auch hier reicht einfach die Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte.
| Untersuchung: | Anspruch: | |
| U1 | Neugeborenen-Erstuntersuchung | |
| U2 | 3.-10. Lebenstag | |
| U3 | 4.-5. Lebenswoche | |
| U4 | 3.- 4. Lebensmonat | |
| U5 | 6.-7. Lebensmonat | |
| U6 | 10.-12. Lebensmonat | |
| U7 | 21.-24. Lebensmonat | |
| U7a | 34.-36. Lebensmonat | |
| U8 | 46. - 48. Lebensmonat | |
| U9 | 60.- 64. Lebensmonat | |
| U10 | 7. - 8. Lebensjahr | Zusatzleistung der Knappschaft |
| U11 | 9. - 10. Lebensjahr | Zusatzleistung der Knappschaft |
| J1 | 13. - 14. Lebensjahr | |
| J2 | 16. - 17. Lebensjahr | Zusatzleistung der Knappschaft |


