Versicherte Angehörige

Getreu unserem Motto "Eine Familie - ein Beitrag" bieten wir einen Versicherungsschutz für die ganze Familie. Beitragsfrei familienversichert sind der Ehegatte bzw. Lebenspartner und die Kinder der Mitglieder. Familienversicherte Kinder können ihre Kinder bei dem Mitglied beitragsfrei mitversichern. Auch Stief- und Enkelkinder werden familienversichert, solange sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden. Pflegekinder haben Anspruch, wenn sie mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle Familienversicherten haben eigene Leistungsansprüche und können diese ab dem Alter von 15 Jahren selbständig und unabhängig vom Mitglied wahrnehmen.

Die Familienversicherung des Ehegatten bzw. Lebenspartners und der Kinder ist davon abhängig, dass sie

  • nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, 
  • nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, 
  • kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat bestimmte Grenzen überschreitet.

Für Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten 

  • 18. Lebensjahr bzw.
  • 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, oder  
  • 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableisten, gegebenenfalls verlängert um die Zeit des geleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes.

Ohne Altersgrenze sind Kinder versichert, die wegen Behinderung für ihren Unterhalt nicht selbst sorgen können. Die Behinderung muss allerdings bereits während einer Familienversicherung eingetreten sein.

Für Kinder ist eine Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen dann ausgeschlossen, wenn der eine Elternteil nicht gesetzlich krankenversichert ist.