Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten. Nach medizinischen Fachveröffentlichungen soll sich die Erkrankungsrate in den letzten 50 Jahren nahezu verzehnfacht haben. Eine Entwicklung, die ihre Ursache zum einen in einem geänderten Freizeitverhalten der Menschen findet (z. B. häufiges Sonnenbaden), insbesondere aber auch auf gestiegene Umweltbelastungen (Ozon-Loch) zurückzuführen ist.

Jährlich erkranken in Deutschland über 75.000 Menschen an Hautkrebs. Allein rund 7.000 Menschen erkranken am besonders gefährlichen malignen Melanom, dem „Schwarzen Krebs“; über 200 Menschen sterben daran bei uns im Jahr. Zugleich ist Hautkrebs die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.

Eine Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte Hautkrebs-Screening, ist seit dem 1. Juli 2008 im Rahmen der Krebs-Früherkennungs-Untersuchungen Bestandteil des allgemeinen Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Eine entsprechende Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien hat der durch den Gesetzgeber dazu bestimmte Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

So haben seit dem 1. Juli 2008 alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen bei Kostenabrechnung über die Krankenversicherungskarte

  • ab dem 35. Lebensjahr
  • alle zwei Jahre
  • Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.

Durchgeführt werden darf diese Untersuchung von niedergelassenen Dermatologen sowie hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktischen Ärzten. Zur Erbringung und Abrechnung dieser Leistung ist von den Ärzten eine Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen.

.Knappschaftliche Besonderheit

Die Knappschaft bietet die Vorsorgeuntersuchung der Haut auch allen Versicherte an, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Untersuchung müssen Versicherte der Knappschaft nichts bezahlen, auch keine Praxisgebühr.

Die Sonderleistung der Knappschaft umfasst eine gezielte Befunderhebung, eine standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Hautfalten (Intertrigenes), die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung sowie eine Dokumentation der Untersuchung.

Durchführen lassen kann man die Vorsorgeuntersuchung bei einem entsprechend qualifizierten Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Die Kosten sind bundesweit über die Krankenversichertenkarte abrechnungsfähig.

Ergibt die Maßnahme das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so wird von Seiten der Ärzte dafür Sorge getragen, dass man unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und gegebenenfalls Therapie zugeführt wird.

Achtung IGeL

Im Zuge der Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen werden auch Patienten der Knappschaft immer häufiger „Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL“ angeboten, die privat zu bezahlen sind.

Das gilt insbesondere für die Verwendung eines Auflichtmikroskops. Diese Zusatzuntersuchung geht über das im sozialen Krankenversicherungsrecht allgemein geltende „Maß des Notwendigen“ hinaus.

Nach gemeinsamer Auffassung der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann anstelle der Auflichtmikroskopie z. B. ebenso gut eine "vergrößernde Sehhilfe" - also eine einfache Lupe - während der Untersuchung genutzt werden. Deren Verwendung ist mit der über die Chipkarte laufenden Honorarvergütung abgegolten.

Dabei ist zu bedenken, dass ein wesentlicher Unterschied zur Auflichtmikroskopie (das ist eine Lupe mit eigener Lichtquelle) aus gutachterlicher Sicht nicht erkannt werden konnte; insbesondere ist ein mit der Auflichtmikroskopie verbundener patientenbezogener Zusatznutzen (etwa im Sinne einer höheren Diagnosesicherheit) wissenschaftlich nicht belegt. Das gilt auch für die ärztlich (oftmals in Verbindung mit der Auflichtmikroskopie) angebotene fotografische Archivierung „auffälliger“ Hautbefunde, die so genannte Video-Dokumentation.

Patienten sollten wissen, dass die Diagnose von Hautkrebs durch eine - mit der Video-Dokumentation mögliche - längere Verlaufsbeobachtung der Größenentwicklung von Muttermalen oder anderen Hauterscheinungen nicht seriös bestimmt werden kann.

Gutachterlich ist hier vielmehr darauf hingewiesen worden, dass ein fachkundiger Arzt bereits durch die einfache Betrachtung eventuell auffälliger Hautbefunde feststellen kann, ob weitergehende Behandlungsmaßnahmen (wie z. B. die Entfernung eines Muttermals) nötig sind oder nicht.

Eine solche Entscheidung lässt sich insbesondere nicht aus einem eventuellen Vergleich mit früheren Bildbefunden (nach Video-Dokumentation) herleiten. Dahingehende Aussagen sind nicht seriös belegt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft.

Darum achten Knappschaft und Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam darauf, dass Ärzte, die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs durchführen möchten, an regelmäßigen Qualitätszirkeln teilnehmen und sich entsprechend fortbilden.

Übrigens:

Die Knappschaft hat durch ihren Vertrag für unter 35jährige Mitglieder festlegen können, dass mit der vertraglich vereinbarten Honorarvergütung für das Hautkrebs-Screening auch die Kosten einer eventuell erbrachten Auflichtmikroskopie abgegolten sind.

Versicherte der Knappschaft, die das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen also nicht damit rechnen, mit entsprechenden IGeL-Angeboten konfrontiert zu werden.

Eine solche Vertragslösung für Patienten ab dem 35. Lebensjahr war der Knappschaft leider nicht möglich, da nach dem Willen des Gesetzgebers hier eine für alle Kassen einheitliche Honorarvereinbarung zu schließen war, die entsprechende Sonderregelungen nicht vorsieht.