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Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie dafür benötigen. Schauen Sie doch auch mal in unsere FAQ. Vielleicht ist die Antwort auf Ihre Frage bereits dabei.

Allgemeine Fragen. Zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ich bin umgezogen. Wie teile ich Ihnen das mit?

Online in Ihrem Kundenkonto "Meine Knappschaft".

Wenn Sie uns die neue Adresse schriftlich mitteilen möchten, schreiben Sie uns einfach:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Wir wünschen Ihnen alles Gute in der neuen Umgebung!

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Was mache ich bei Problemen mit der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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Ich möchte mich als Heilmittelerbringer registrieren. Wer ist mein Ansprechpartner?

Seit dem 01.01.2018 ist für die Zulassung als Anbieter für Heilmittel bei der KNAPPSCHAFT bundesweit der Verband der Ersatzkassen (vdek) zuständig. Das heißt, die jeweilige Landesvertretung des vdek übernimmt die Bearbeitung von allen Neuanträgen und Änderungsmitteilungen für die KNAPPSCHAFT.

Erhalten Sie jetzt mit einem Klick alle Informationen rund um die Antragstellung und Ansprechpartner.

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Wie kann ich mich von gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen?

Reichen Sie uns den

für die Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen in Kopie ein. Zuzahlungsbelege brauchen Sie nicht mehr zu sammeln und bei uns einzureichen.

Alle Infos zur Befreiung gibt es mit einem Klick hier bei uns.

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Wie kann ich ein Hilfsmittel bekommen?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen. Er entscheidet dann, ob und welches Hilfsmittel für Sie infrage kommt. Nach dem Gespräch stellt er Ihnen eine Verordnung aus.

Ihr Hilfsmittel bekommen Sie von Sanitätshäusern oder Apotheken, mit denen wir Verträge zur Versorgung unserer Kunden haben.

Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen:

1) Sie reichen Ihre Verordnung direkt bei einem unserer Vertragspartner ein. Wer unsere Vertragspartner sind, erfahren Sie mit unserem Hilfsmittelkompass.

2) Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen

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Bin ich während meines Urlaubs im Ausland krankenversichert?

Ja. Nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandkrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie die Karte dem Arzt oder im Krankenhaus vor.

Für die Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien bekommen Sie von uns einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie ganz einfach über unser Formular anfordern. Den Krankenschein tauschen Sie bitte vor Ihrem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein um.

Für die Türkei sind von Rentnern und Familienangehörigen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer noch besondere Regeln zu beachten. Dazu haben wir für Sie ein Merkblatt in türkischer und deutscher Sprache erstellt. Beide Versionen des Merkblattes stellen wir Ihnen im Folgenden als Download zur Verfügung:

Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.

Reiseschutz umfasst noch mehr. Damit Sie keiner Gefahr ausgesetzt sind, empfehlen wir: Informieren Sie sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über mögliche Reisewarnungen. Denn wir möchten, dass Sie wohlbehalten aus Ihrem Urlaub zurückkommen.

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Wie lange ist mein Kind familienversichert?

Ihr Kind ist bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag familienversichert. Ist Ihr Kind nicht erwerbstätig, bleibt es sogar bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag familienversichert.

Ihr Kind geht zur Schule oder studiert? Dann endet die Familienversicherung mit dem Tag vor dem 25. Geburtstag. Danach kann es mit der Krankenversicherung der Studenten weitergehen.

Alle Infos zur Familienversicherung >

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Wer kann familienversichert werden?

In unserer beitragsfreien Familienversicherung versichern Sie als Mitglied:

  • Ihren Ehepartner bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Ihre leiblichen Kinder
  • Ihre Adoptivkinder
  • die Kinder von Ihren familienversicherten Kindern
  • Ihre Stiefkinder und Enkel, wenn diese in Ihrem Haushalt aufgenommen wurden oder von Ihnen überwiegend unterhalten werden
  • Pflegekinder, die mit Ihnen auf längere Dauer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen Ihre Angehörigen zudem erfüllen müssen >

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Ich benötige für das Finanzamt eine Bescheinigung über meine selbst gezahlten Beiträge. Wann bekomme ich die?

Die Bescheinigungen für das Finanzamt verschicken wir automatisch Ende Januar und Ende Februar mit der Post.

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Weitere Fragen. In verschiedenen Kategorien

Heil- und Hilfsmittel.

Heil- und Hilfsmittel. Was unsere Kunden wissen wollen

Wie kann ich ein Hilfsmittel bekommen?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen. Er entscheidet dann, ob und welches Hilfsmittel für Sie infrage kommt. Nach dem Gespräch stellt er Ihnen eine Verordnung aus.

Ihr Hilfsmittel bekommen Sie von Sanitätshäusern oder Apotheken, mit denen wir Verträge zur Versorgung unserer Kunden haben.

Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen:

1) Sie reichen Ihre Verordnung direkt bei einem unserer Vertragspartner ein. Wer unsere Vertragspartner sind, erfahren Sie mit unserem Hilfsmittelkompass.

2) Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

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Fachzentrum für Hilfsmittel
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Mein Arzt hat mir Krankengymnastik oder Massagen verordnet. Was muss ich jetzt tun?

Gehen Sie mit Ihrer Verordnung zu einem Therapeuten Ihrer Wahl und legen Sie die Verordnung vor. So kann Ihr Therapeut mit uns abrechnen.

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Übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für Shiatsu?

Shiatsu gilt als reine Wellnessbehandlung und ist nicht Teil der Heilmittelrichtlinien. Wir möchten dennoch, dass Sie in den Genuss kommen und übernehmen bis zu 50 Euro für Shiatsu Behandlungen im Jahr. Alle weiteren Informationen finden Sie unter alternative Heilmittel.

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Kann ich den Therapeuten während einer laufenden Heilmittelverordnung wechseln?

Ja. Sie brauchen dafür eine Kopie der Verordnung von der Therapiepraxis.

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Was mache ich, wenn mein Hilfsmittel kaputt geht?

Bei defekten Hilfsmitteln wird geprüft, ob Sie Ersatz bekommen, oder ob das Hilfsmittel repariert werden kann. Dafür brauchen wir eine ärztliche Verordnung. Reparatur und Ersatz übernehmen unsere Vertragspartner. Kontaktieren Sie den Vertragspartner, der Ihnen Ihr Hilfsmittel ausgeliefert hat.

Oder: Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

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Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Versicherte ab 18 zahlen für ein Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom Hilfsmittel ab:

  • Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Rollstühle) zahlen Sie 10 Prozent des von der Knappschaft zu übernehmenden Betrages, aber mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
  • Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, aber höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.

Versicherte unter 18 zahlen keine Zuzahlung. Gleiches gilt für Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind.

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Warum muss ich über die Zuzahlungen hinaus noch etwas bezahlen?

Manche Hilfsmittel sind Gebrauchsgegenstände, die jeder Mensch im täglichen Leben benutzt und die gleichzeitig eine Behinderung ausgleichen oder einer Behandlung dienen. Hierzu zählen beispielsweise orthopädische Schuhe. Für den Anteil des Gebrauchsgegenstandes des täglichen Lebens, in diesem Fall dem normalen Straßenschuh, fällt ein Eigenanteil an. Den zahlen Sie an den Leistungserbringer. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach den Kosten, die für einen Gebrauchsgegenstand ohne therapeutischen Nutzen aufgewandt werden müssten.

Wann Sie noch einen Eigenanteil zahlen: Wenn Sie eine medizinisch nicht erforderliche Menge bzw. höherwertige Produkte wünschen, die für eine Versorgung nicht notwendig sind.

Achtung: Unterschreiben Sie Mehrkostenvereinbarungen (zum Beispiel von Sanitätshäusern oder Apotheken) nur, wenn Sie eine hochwertigere oder umfangreichere Versorgung wünschen.

Grundsätzlich zahlen Sie keine Aufzahlung für Ihre Hilfsmittel. Denn unsere Vertragspartner versorgen Sie mit qualitativ hochwertigen Produkten, auch ohne Eigenanteil.

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Wer ist mein Ansprechpartner?

Es gibt zwei Fachzentren der KNAPPSCHAFT: In Frankfurt und Saarbrücken. Für Versicherte mit Wohnort in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ist unser Fachzentrum für Hilfsmittel in Frankfurt zuständig. Die Hilfsmittelvorgänge von Versicherten in den restlichen Bundesländer werden in unserem Fachzentrum für Hilfsmittel in Saarbrücken bearbeitet

Schicken Sie Ihren Antrag bitte an:


KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen

Diese Adresse gilt für beide Fachzentren. Anträge, die hier eingehen, werden schnell an Ihr zuständiges Fachzentrum weitergeleitet.

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Zuzahlungen.

Zuzahlungen. Was unsere Kunden wissen wollen

Wie kann ich mich von gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen?

Reichen Sie uns den

für die Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen in Kopie ein. Zuzahlungsbelege brauchen Sie nicht mehr zu sammeln und bei uns einzureichen.

Alle Infos zur Befreiung gibt es mit einem Klick hier bei uns.

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Ich bin chronisch krank, gilt für mich eine andere Zahlungsgrenze?

Für chronisch kranke Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Für den Nachweis einer schweren chronischen Krankheit wenden Sie sich bitte an den behandelnden Arzt. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, das so genannte Muster 55. Diesen Nachweis können Sie zusammen mit dem Antrag einreichen. Sie müssen Ihre chronische Erkrankung nicht ärztlich bestätigen lassen, wenn

  • Sie oder Ihr Angehöriger bei uns versichert sind und den Pflegegrad 3 oder höher besitzen oder wenn
  • Sie oder Ihr Angehöriger an einem Gesundheitsprogramm der KNAPPSCHAFT (DMP) teilnehmen.

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Ich habe eine Zuzahlungsaufforderung von Ihnen bekommen. Warum muss ich zahlen?

Eine Rechnung flattert ins Haus und Sie wissen nicht wofür Sie bezahlen müssen?! Wir klären Sie gerne auf: Sobald bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, fallen für Sie als Anspruchsnehmer gesetzliche Zuzahlungen an. Das gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten.

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Ich habe eine Zuzahlungsaufforderung von Ihnen bekommen. Wo sehe ich, für welche Zuzahlungen ich bezahlen muss?

Auf der Rückseite unserer Zuzahlungsaufforderung finden Sie eine Tabelle. Hier sehen Sie, wofür die Zuzahlung ist. Folgende Abkürzungen finden Sie dort:

FK = Fahrkosten
HKP= Häusliche Krankenpflege
KH= Krankenhaus
Reha= Rehabilitation
HEMI = Heilmittel
APO = Arzneimittel.

Die Höhe der Zuzahlung ist von der jeweiligen Leistung abhängig.

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Zuzahlungsbefreiung - Mein Ehegatte ist bei einer anderen Krankenkasse versichert, was muss ich tun?

Wir kümmern uns nicht nur um Ihre Befreiung, sondern auch um die Ihres Ehegatten. Stellen Sie den Antrag einfach gemeinsam bei uns. Wir berechnen Ihren gemeinsamen Zuzahlungsbetrag. Diesen können Sie dann komplett an uns überweisen, damit Sie für das ganze Jahr befreit sind. Anschließend erhalten Sie einen Befreiungsausweis von uns und Ihr Ehegatte eine Bescheinigung zur Vorlage bei dessen Krankenkasse. Reichen Sie die Bescheinigung einfach bei der anderen Krankenkasse ein und Ihr Ehegatte erhält ebenfalls einen Befreiungsausweis von seine Kasse. Natürlich geht das ganze auch umgekehrt.

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Ich beziehe meine Medikamente über eine Versandapotheke. Wird der komplette Zuzahlungsbetrag bei der Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung angesetzt?

Wenn Sie den kompletten Zuzahlungsbetrag bezahlt haben, rechnen wir diesen selbstverständlich auch an. Sollten Sie von der Versandapotheke einen Rabatt über die Zuzahlung erhalten haben, können wir allerdings nur den tatsächlich bezahlten Betrag berücksichtigen.

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Ich bin Arbeitnehmer, kann ich auch im Voraus bezahlen?

Nein, unser Vorauszahlungsangebot gilt nur für Kunden, die konstante Einnahmen haben. Dies ist zum Beispiel bei Rentnern der Fall. Bei Ihnen als Arbeitnehmer kann das Einkommen im Laufe eines Jahres schwanken, daher ist die Vorauszahlung für Sie leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Selbstverständlich haben Sie aber die Möglichkeit Ihre Zuzahlungsrechnungen zur Erstattung einzureichen.

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Wann bekomme ich mein Vorauszahlungsangebot?

Unsere Vorauszahlungsaktion für Ihre Befreiungskarte startet voraussichtlich im Oktober. Wir schreiben Sie automatisch an. Mehr zum Thema Belastungsgrenze finden Sie bei uns.

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Warum habe ich dieses Jahr kein Vorauszahlungsangebot erhalten, sondern einen Antrag zur Berechnung?

In unregelmäßigen Abständen schicken wir Ihnen einen Antrag statt eines Vorauszahlungsangebotes. Damit stellen wir sicher, dass wir für Ihre Belastungsgrenze auch Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen berücksichtigen, z. B. Rentenanpassungen.

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Für welche Arzneimittel zahle ich keine Zuzahlung?

Unter www.gkv-spitzenverband.de finden Sie eine Liste an Arzneimitteln, für die Sie nichts extra zahlen. Das sind vor allem Produkte, die in Apotheken besonders günstig sind.

Noch Fragen? Greifen Sie zum Hörer und rufen Sie unser kostenfreies Arzneimitteltelefon an: 0800 1007 315. Wir sind hier montags bis freitags von 9:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.

Gibt es Grenzen für die Zuzahlungen?

Die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze richtet sich nach den jährlichen Bruttoeinkünften des Haushalts: Bei hohen Einnahmen zahlen Sie mehr Zuzahlungen bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze - und umgekehrt. Dabei sind die Zuzahlungen auf höchstens zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens beschränkt, bei chronisch Kranken verringert sich die persönliche Belastungsgrenze auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden alle Familienangehörigen berücksichtigt, die in Ihrem Haushalt leben. Ihre gemeinsamen Aufwendungen werden zusammengerechnet und dann Ihrer persönlichen Belastungsgrenze gegenübergestellt.

Beispiel:

Bei einem Ehepaar beträgt die zweiprozentige Belastungsgrenze 411,80 Euro. Der Ehemann hat 400,00 Euro an Zuzahlungen geleistet, die Ehefrau 100,00 Euro - insgesamt werden also Zuzahlungen in Höhe von 500,00 Euro nachgewiesen. Was die KNAPPSCHAFT erstattet: 88,20 Euro (500,00 Euro - 411,80 Euro).

Ihre individuelle Belastungsgrenze ermitteln Sie hier: Befreiungsrechner >

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Krankengeld & Krankheit.

Krankengeld & Krankheit. Was unsere Kunden wissen wollen

Was mache ich bei Problemen mit der elektronischen Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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Ab wann und wie bekomme ich Krankengeld?

Die Krankengeldzahlung beginnt meist mit der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Werden für die Zahlung Ihres Krankengeldes noch Angaben von Ihnen benötigt, bekommen Sie vor der ersten Zahlung Post von uns. Bitte füllen Sie das Schreiben aus und senden es uns unterschrieben an die angegebene Adresse zurück.

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Wie hoch ist mein Krankengeld?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht auch Ihr Krankengeld. 2024 beträgt das kalendertägliche Brutto Krankengeld maximal 120,75 Euro.

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Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Krankengeld bekommen Sie für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Darauf wird angerechnet:

  • die Zeit, in der Sie wegen derselben oder einer weiteren Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen
  • die Zeit, in der Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sprich - die Zeit, in der Ihr Krankengeld ruht.

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Wer kann Kinderkrankengeld bekommen?

Kinderkrankengeld können gesetzlich Versicherte bekommen, die

  • berufstätig sind
  • selbst im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld haben
  • ein gesetzlich versichertes Kind erziehen, das jünger als zwölf Jahre ist, oder wenn eine Behinderung vorliegt und das Kind deswegen auf Hilfe angewiesen ist
  • aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können um Ihr Kind zu pflegen oder zu betreuen oder mit ins Krankenhaus aufgenommen werden.
Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wenn

  • Ihr Kind erkrankt ist und Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können oder
  • Ihr Kind im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden.
Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Grundsätzlich hat jeder Elternteil pro Kind einen Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern für maximal 35 Arbeitstage. Da der Anspruch für beide Elternteile besteht und ganz oder teilweise von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, haben Alleinerziehende den doppelten Anspruch.

Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme besteht zeitlich unbegrenzt, solange Ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch erforderlich ist.

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Wie beantrage ich Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Den Antrag für Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme können Sie hier herunterladen. Der Antrag besteht aus einem Teil, den Sie ausfüllen und aus einen Teil, der durch das Krankenhaus ausgefüllt wird.

Achtung: Anders als bei der Bescheinigung, die vom Kinderarzt ausgestellt wird, liegt der Antrag auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme dem Krankenhaus grundsätzlich nicht bereits vor.

Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld bei Erkrankung meines Kindes?

Lassen Sie sich bei einer Erkrankung ihres Kindes ganz einfach eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen. Laden Sie diese Bescheinigung digital in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder senden Sie diese postalisch unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer an KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.

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Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt

  • 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts
  • 100 Prozent Ihres ausgefallen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) erhalten haben
  • maximal 120,75 Euro pro Tag
  • bei hauptberuflich Selbstständigen, Künstlern und Publizisten 70% des Arbeitseinkommens, maximal 120,75 pro Tag
Bei welcher Krankenkasse beantrage ich das Kinderkrankengeld?

Sie bleiben zu Hause? Dann bei uns, wenn Sie bei uns versichert sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist.

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Mein Freund passt auf unser Kind auf. Hat er Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Hier zählt das Verhältnis Ihres Partners zum Kind, nicht das Verhältnis zu Ihnen. Anspruch besteht also nur, wenn Ihr Freund das Kind angenommen hat, zum Beispiel durch eine Adoption.

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Warum zahle ich von meinem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge?

So sichern Sie sich Ihren Versicherungsschutz: Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in der Zeit nicht.

Ihr Plus bei der KNAPPSCHAFT: Wir melden die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Außerdem ziehen wir Ihre Beitragsanteile direkt vom Krankengeld ab und überweisen sie an die jeweilige Versicherung.

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Wird das Finanzamt informiert?

Sie brauchen dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen. Was Sie aber tun müssen: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, dass Sie Krankengeld bekommen haben.

Die Höhe und den Zeitraum Ihres Krankengeldes melden wir dem Finanzamt. Das passiert bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, welche Daten wir dem Finanzamt gemeldet haben.

Was wir dafür brauchen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Falls wir diese von Ihnen noch nicht vorliegen haben, bekommen Sie eine Erklärung zugeschickt. Füllen Sie die Erklärung aus und geben Sie sie  an uns zurück.

Entgeltersatzleistungen, die dem Finanzamt übermittelt werden sind:

  • Krankengeld
  • Wahltarif-Krankengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Wahltarif-Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

Haben Sie noch Fragen? Ihre Geschäftsstelle hat die Antworten. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie unter "Wir in Ihrer Nähe".

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Der Arzt hat mir ein Medikament verschrieben. Warum habe ich in der Apotheke ein anderes bekommen?

Das Medikament, das Sie bekommen haben, ist ein Generikum. Generika werden auch als Nachahmer-Präparate bezeichnet. Generika sind genau so sicher und wirksam wie die Originalpräparate. Unterschiede ergeben sich nur bei den sogenannten Hilfsstoffen (auch Füllstoffe genannt). Hilfsstoffe sind zum Beispiel Farbstoffe, die der Pille ihre Farbe geben. Oder Stoffe, die die Tablette zusammenhalten. Ein Hilfsstoff ist zum Beispiel Milchzucker. Hier können in wenigen Ausnahmefällen Unverträglichkeiten auftreten.

Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen durch das Präparat Nebenwirkungen ausgelöst wurden, die bei dem vorherigen Medikament nicht aufgetreten sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber.

Haben Sie Fragen zu Medikamenten oder zu Ihrem Generikum? Dann steht Ihnen unser Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050 zur Verfügung.

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Muss ich die Verordnung zur Krankenhausbehandlung genehmigen lassen?

Nein. Die Verordnung zur Krankenhausbehandlung müssen Sie vorher nicht zur Genehmigung einreichen. Ausnahmen bestehen aber bei bestimmten Behandlungsmethoden (z. B. kosmetische Operationen).

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An wen wende ich mich, wenn ich ein Termin beim Facharzt benötige?

Hierbei kann Ihnen unser medizinischer Beratungsservice helfen. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1650 050.

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Wie finde ich Psychotherapeuten in meiner Nähe?

Fragen Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach. Hier ist eine Übersicht der Telefonnummern Ihrer entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen.

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Mitgliedschaft.

Mitgliedschaft. Was unsere Kunden wissen wollen

Wie kann ich Mitglied der KNAPPSCHAFT werden?

Direkt hier online. Oder Sie rufen unseren Neukunden-Service unter 0800 7245 900 an. Herzlich Willkommen - wir freuen uns auf Sie!

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Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate nach Ablauf des Kündigungsmonats.

Beispiel:
• Kündigung der bisherigen Krankenkasse am 15.04.2020.
• Die Kündigungsfrist läuft vom 01.05.2020 – 30.06.2020.
• Die Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT beginnt am 01.07.2020
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater (Telefonnummer 0800 7245 900) gerne zur Verfügung.

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Mein Beschäftigungsverhältnis oder der Zeitraum, in dem mir Kranken- oder Arbeitslosengeld gezahlt wurde, ist zu Ende. Wie bin ich jetzt versichert?

Bitte setzen Sie sich mit unserem Service-Telefon unter 08000 200 501 in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Ich hätte gerne eine Auflistung aller abgerechneten Leistungen von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Schicken Sie mir eine Patientenquittung?

Natürlich!

Am Komfortabelsten ist geht das für Sie online über unseren Online-Bereich "Meine KNAPPSCHAFT". Drucken Sie sich über den Punkt "Patientenquittung" eine Einwilligungserklärung aus. Faxen Sie diese an uns oder schicken Sie sie per Post (die Anschrift steht bereits auf dem Formular). Sobald die Daten zur Verfügung stehen, bekommen Sie eine E-Mail.

Sie wollen Ihre Daten nicht online einsehen sondern per Post erhalten oder Daten für Ihre familienversicherten Angehörigen anfordern? Dann laden Sie einfach folgendes Formular herunter und schicken Sie es uns zu.

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Wie bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung von der KNAPPSCHAFT?

Bitte rufen Sie uns einfach unter 08000 200 501 an. Wir nehmen Ihr Anliegen auf und stellen Ihnen die Bescheinigung aus.

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Ich habe ein neues Arbeitsverhältnis. Bin ich weiter bei der KNAPPSCHAFT versichert?

Ja, Sie sind weiterhin bei uns krankenversichert. Ihr neuer Arbeitergeber benötigt eine Mitgliedsbescheinigung, um Sie bei uns anzumelden.

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Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen?

Diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger.

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Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreite. Was ändert sich?

Wenn Sie zuvor bei uns versichert waren, haben Sie mit Aufnahme der Beschäftigung die Möglichkeit, bei uns freiwilliges Mitglied zu werden oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Warum wir Ihnen empfehlen bei uns zu bleiben, erfahren Sie hier. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.

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Ich bin Arbeitnehmer und freiwillig versichert. Zahlt mein Arbeitgeber oder ich die Krankenkassenbeiträge?

Dies liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann weiterhin für Sie die Beiträge an uns abführen. Wahlweise können auch Sie die Beiträge an uns zahlen. Ihr Arbeitgeber ist daher auch Ihr Ansprechpartner für die Frage. Rechtlich betrachtet bleiben Sie jedoch Beitragsschuldner.

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Muss ich einen Antrag zur freiwilligen Weiterversicherung stellen?

Nein. In der Regel meldet Ihr Arbeitgeber Sie in der freiwilligen Kranken-Pflegeversicherung an. Wir schicken Ihnen dann ein Schreiben zu Ihrer Weiterversicherung.

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Muss ich den Fragebogen zur Freiwilligen Versicherung auch zurückgeben, wenn sich nichts geändert hat? Oder wenn mein Einkommenssteuerbescheid noch nicht vorliegt?

Ja. Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, Ihre beitragspflichtigen Einnahmen regelmäßig zu überprüfen. Selbst, wenn sich nichts geändert hat, dient uns diese Angabe als Nachweis. Sollte Ihnen zwischen zwei Fragebögen kein neuer Einkommensteuerbescheid erteilt worden sein, geben Sie dies im Fragebogen einfach an und reichen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid nach Erhalt bitte schnell und mit Ihrer Krankenversichertennummer nach. Hier die Adresse:

KNAPPSCHAFT
Versicherung und Beitrag
45095 Essen

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Was kostet eine freiwillige Versicherung in der KNAPPSCHAFT?

Die Beitragsbemessung zur freiwilligen Krankenversicherung orientiert sich an Ihrem Einkommen. Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot machen können, kontaktieren Sie bitte unsere Fachberater unter der Telefonnummer 0800 7245 900.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Fahrkosten.

Fahrkosten. Was unsere Kunden wissen wollen

Wieso erhalte ich eine Rechnung vom Rettungsdienst?

Einige Rettungsdienste rechnen nicht direkt mit uns ab, sondern stellen Ihnen die Fahrt privat in Rechnung. Reichen Sie uns die Rechnung einfach unter folgender Adresse ein:

KNAPPSCHAFT

Kranken- und Pflegeversicherung

45095 Essen

Wir kümmern uns um den Rest.

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Meine Bewilligung für die Fahrkosten läuft aus. Wie geht es weiter?

Wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Er stellt Ihnen eine neue Verordnung aus, die Sie anschließend bei uns einreichen. Die Verordnung schicken Sie an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT

Kranken - und Pflegeversicherung

45095 Essen

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Zahngesundheit.

Zahngesundheit. Was unsere Kunden wissen wollen

Bekomme ich einen Zuschuss, wenn ich meinen Zahnersatz nicht bezahlen kann?

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Rufen Sie uns gern unter 08000 200 501 an, wir schauen mit Ihnen zusammen, ob wir Ihnen einen höheren Zuschuss zahlen können.

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Kann ich nach einem Umzug den Kieferorthopäden wechseln?

Ja. Ihr neuer Kieferorthopäde übernimmt dann den bisherigen Behandlungsplan.

Möchte Ihr neuer Arzt einen eigenen Plan erstellen, schicken Sie uns bitte den neuen Plan zu.
Wir melden uns dann bei Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie aus anderen Gründen den Kieferorthopäden wechseln möchten.

Schicken Sie die Unterlagen bitte an:

KNAPPSCHAFT

Kranken- und Pflegeversicherung

45095 Essen

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Bekomme ich eine Mitteilung, falls eine kieferorthopädische Behandlung abgelehnt wird?

Das Schreiben erhält der Kieferorthopäde, der mit Ihnen dann die Gründe und das weitere Vorgehen bespricht.

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Hat der Kieferorthopäde bei Reparaturen an der Spange eine Gewährleistungspflicht?

Der Kieferorthopäde kann die Reparatur mit uns abrechnen.
Liegt der Defekt an unsachgemäßem Gebrauch der Zahnspange, stellt Ihr Kieferorthopäde Ihnen eine private Rechnung aus. Wir übernehmen diese Kosten nicht.

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Pflege - zu Hause.

Pflege - zu Hause. Was unsere Kunden wissen wollen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Senden Sie uns den

ausgefüllt wieder an folgende Adresse zurück:

KNAPPSCHAFT

Kranken- und Pflegeversicherung

45095 Essen

Um alles Weitere kümmern wir uns, alle weiteren Infos gibt es unter Pflege.

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Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt, wenn der Kunde verstirbt?

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist.

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Wie wird das Pflegegeld berechnet, wenn es nicht für den kompletten Monat gezahlt wird?

Das Pflegegeld wird bei Teilmonaten für die tatsächlichen Anspruchstage gezahlt.

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Wie lange ist eine Kostenzusage gültig?

Eine Kostenzusage gilt unbefristet. Übrigens, die Empfehlung einer Nachuntersuchung durch den SMD gilt nicht als Befristung. Der SMD nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf.

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Ich habe einen Anspruch auf Beihilfe. Wie hoch ist die Leistung der Pflegekasse?
  • jeweils die Hälfte der Leistung
  • bezüglich der Erstattung der anderen Hälfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle

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Mein Pflegeaufwand erhöht sich. Was muss ich tun?

Stellen Sie dafür einen Höherstufungsantrag.

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Ich habe eine Verbesserung des Wohnumfeldes beantragt – auf welchen Namen muss die Rechnung für die Wohnumfeldverbesserung ausgestellt sein?

Die Rechnung ist immer auf den Namen des Kunden auszustellen, für den die Maßnahme beantragt wurde. Lassen Sie unbedingt die aktuelle Anschrift vermerken. Das gilt auch für Quittungen.

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Ich habe einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, aber noch keine Bewilligung erhalten. Kann ich trotzdem die Wohnumfeldverbesserung beantragen?

Ja. Eine vorherige Antragstellung ist möglich. Natürlich kann die Wohnumfeldverbesserung erst bewilligt werden, wenn tatsächlich ein Pflegegrad vorliegt. Beginnen Sie also nicht vorher mit der Maßnahme.

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Kann der Zuschuss direkt an die Handwerker/ Umzugsfirma, die die Wohnumfeldverbesserung durchführen, gezahlt werden (Abtretungserklärung)?

Ja. Sie können den Anspruch an den Handwerker/ die Umzugsfirma abtreten. Fügen Sie die Abtretungserklärung der Rechnung bei, und zwar im Original. Oft haben Firmen schon Abtretungserklärungen vorbereitet, in denen nur noch Ihre Daten ergänzt werden müssen.

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Verfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Wenn Sie den Entlastungsbetrag im jeweiligen Kalenderjahr nicht voll ausschöpfen, können Sie ihn bis zum 30.06. des Folgejahres noch in Anspruch nehmen.

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Ich bin beihilfeberechtigt. Hat das Auswirkungen auf meinen Anspruch auf den Entlassungsbetrag?

Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf den halben Betrag. Bezüglich der Erstattung der anderen Hälfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.

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Was passiert, wenn ich erst ab Mitte des Kalendermonats Anspruch auf den Entlastungsbetrag habe?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Erstattungsbetrag, egal ob Leistungsbeginn der 15. oder der 30. eines Monats ist.

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