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Information für Leistungserbringer

Information für Leistungserbringer

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen regelt das vierte Kapitel des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch. Zu diesem Leistungserbringerkreis zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und sonstige Leistungserbringer.

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie gesonderte Information zu diesen Leistungsbereichen:


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