Information für Leistungserbringer
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen regelt das vierte Kapitel des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch. Zu diesem Leistungserbringerkreis zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und sonstige Leistungserbringer.
