Nordrhein-Westfalen
Taxi und Mietwagen
Taxi und Mietwagen
Für die Durchführung und Abrechnung von Krankentransportleistungen mit Taxen und Mietwagen wurden für jeden Landesteil Rahmenverträge geschlossen. Sie können die Rahmenverträge bei dem Verband, dem Sie angehören, einsehen und sich diesen anschließen, indem Sie die jeweilige Anerkenntniserklärung ausdrucken und uns unterschrieben zurücksenden.
Sofern Sie die Erklärung als Genossenschaft oder Verband für mehrere einzeln abrechnende Unternehmen abgeben, übersenden Sie uns bitte gleichzeitig eine Liste der Unternehmen mit deren Institutionskennzeichen.
Sollten Sie keinem Verband angehören, können Sie sich auch an die jeweilige Vertragsdienststelle wenden.
Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung
Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern oder Personen im Tragestuhl ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch das Fahrzeugpersonal in entsprechend ausgerüsteten Mietwagen besteht ein Mustervertrag.
Sofern Sie einen Vertrag mit der Knappschaft schließen wollen, bitten wir uns folgende Unterlagen zuzusenden:
- Art des Transportes (im Rollstuhl und/oder im Tragestuhl)
- Kopie der Genehmigungsurkunde nach PBefG
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Institutionskennzeichen
Wir werden Ihnen dann umgehend ein Angebot zusenden.
Krankenkraftwagen
Krankenkraftwagen
Für den Krankentransport in Krankenkraftwagen besteht ein Mustervertrag.
Sofern Sie einen Vertrag mit der Knappschaft schließen wollen, bitten wir uns folgende Unterlagen zuzusenden:
- Kopie der Genehmigungsurkunde nach ReHGNRW
- Institutionskennzeichen
Wir werden Ihnen dann umgehend ein Angebot zusenden.
Kontaktadressen
Kontaktadressen
Knappschaft
KV/PV-Büro
50123 Bergheim
Tel.: 02271 762-282 oder 283
Telefax.: 02271 762-144
E-Mail: bergheim@kbs.de
Knappschaft
Dezernat I.5.4
44781 Bochum
Tel.: 0234 304-15401 oder 15402
Telefax.: 0234 304-15490
E-Mail: fahrkosten@kbs.de

