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Fachliche Zuständigkeiten im Hilfsmittelbereich

Die Sachbearbeitung von Kostenübernahmeanträgen für Hilfsmittel findet grundsätzlich entweder in der Wohnortgeschäftsstelle des Versicherten oder für wieder verwendbare Hilfsmittel sowie auch für bestimmte nicht wieder verwendbare Hilfsmittel im jeweils zuständigen Hilfsmittel-Leistungszentrum/Fachzentrum statt. Daneben gibt es Produktsegmente, die durch die Hauptverwaltung in Bochum, Dezernat I.5, Knappschaftstraße 1 in 44799 Bochum bearbeitet werden.

Die nachfolgende Tabelle gibt -bezogen auf die einzelnen Produktsegmente- einen Überblick über die Zuständigkeiten im Einzelnen.


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