Physiotherapie - neue Bundesländer
Wir haben für Leistungserbringer mit Betriebssitz in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ab 1. Dezember 2010 einen Rahmenvertrag auf der Grundlage von §125 Abs. 2 SGB V geschlossen.
Dieser Vertrag regelt die Einzelheiten hinsichtlich der Abgabe von Heilmitteln gemäß § 32 SGB V mit dem Ziel, eine einheitliche und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Bestandteil des Vertrages ist darüber hinaus die Vergütung und Abrechnung dieser Leistungen (Preisvereinbarung). Für ein Zulassung durch die Knappschaft ist es u.a. erforderlich, diesen Vertrag durch Unterzeichnung der Anerkenntniserklärung anzuerkennen. Diese senden Sie bitte mit den übrigen Zulassungsunterlagen an die zuständige Vertragsabteilung.

