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Physiotherapie

Erforderliche Unterlagen im Rahmen des Zulassungsverfahrens

  • Nachweis der für die Leistungserbringung erforderlichen Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis gemäß § 124 Absatz 2 Nr. 1 SGB V
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Anmeldebestätigung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege in Hamburg
  • Bestätigungsschreiben des Gesundheitsamtes
  • Prüfbericht über die Praxisabnahme einer Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet unter Nennung der vorhandenen Geräte und sonstigen Einrichtungsgegenstände
  • Nachweis über das Eigentum bzw. das Recht an der Praxisnutzung (Pachtvertrag, etc.), Raumskizze, Praxisbeschreibung
  • Erklärung über die Anerkennung der für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen gemäß § 124 Absatz 2 Nr. 3 SGB V
  • Angabe des Institutionskennzeichens
  • Sofern bereits eine Zulassung durch eine andere Krankenkasse erteilt wurde – Kopie dieser Zulassung
  • Arbeitsvertrag (nur bei fachlicher Leitung durch einen angestellten Mitarbeiter)
  • Bei juristischen Personen oder Partnerschaftsge­sellschaften sind Kopien des aktuellen Gesellschafts-/ Partnerschaftsvertrages sowie eines Auszuges aus dem Handels-/Partnerschaftsregister beizufügen

Die für Sie zuständige Vertragsdienststelle der Knappschaft können Sie hier ermitteln.


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