Ergotherapie
Erforderliche Unterlagen im Rahmen des Zulassungsverfahrens
- Nachweis der für die Leistungserbringung erforderlichen Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis gemäß § 124 Absatz 2 Nr. 1 SGB V
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Anmeldebestätigung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege in Hamburg
- Bestätigungsschreiben des Gesundheitsamtes
- Prüfbericht über die Praxisabnahme einer Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet unter Nennung der vorhandenen Geräte und sonstigen Einrichtungsgegenstände
- Nachweis über das Eigentum bzw. das Recht an der Praxisnutzung (Pachtvertrag, etc.), Raumskizze, Praxisbeschreibung
- Erklärung über die Anerkennung der für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen gemäß § 124 Absatz 2 Nr. 3 SGB V
- Angabe des Institutionskennzeichens
- Sofern bereits eine Zulassung durch eine andere Krankenkasse erteilt wurde – Kopie dieser Zulassung
- Arbeitsvertrag (nur bei fachlicher Leitung durch einen angestellten Mitarbeiter)
- Bei juristischen Personen oder Partnerschaftsgesellschaften sind Kopien des aktuellen Gesellschafts-/ Partnerschaftsvertrages sowie eines Auszuges aus dem Handels-/Partnerschaftsregister beizufügen

