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Was sind IGeL-Leistungen?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen oder Laboruntersuchungen, die - noch - nicht Teil des allgemeinen Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Es handelt sich hierbei neben wenigen therapeutischen auch um viele diagnostische Maßnahmen.

Selbstverständlich übernehmen wir im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung weiterhin die Kosten für alle medizinisch notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Vor einiger Zeit hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jedoch eine Liste individueller Gesundheitsleistungen vorgestellt. Die in diesem Katalog beispielhaft enthaltenen Leistungen sollen aus Sicht der Vertragsärzte ausschließlich privat abgerechnet werden.

Diese zentrale Strategie der Ärzteschaft, neben den gesetzlichen Leistungskatalog der Kassen bewusst einen weiteren Katalog besonderer „Dienstleistungen“ als „Zweiten Gesundheitsmarkt“ zu setzen, wurde in der Vergangenheit von der Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen heftig kritisiert.

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände hat - auch in unserem Auftrag - weitergehende Versicherteninformationen zu einzelnen IGeL-Angeboten erstellt.

Ab sofort können sich Versicherte über Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf einem eigens hierfür geschaffenen Internetportal informieren.

Unter www.igel-monitor.de erhalten sie wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu den sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nichtkommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS).

So sollten Sie sich verhalten, wenn Ihnen eine IGeL-Leistung angeboten wird

  • Lassen Sie sich persönlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausführlich den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung erklären.
  • Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, Sie mit allem zu versorgen, was medizinisch notwendig ist. Diese Pflicht dürfen sie nicht zugunsten eines wirtschaftlichen Eigeninteresses vernachlässigen.
  • Fragen Sie deshalb nach, warum die angebotene Leistung nicht über die Chip-Karte abgerechnet werden kann. Häufig liegt der Grund darin, dass Ihnen neue Methoden angeboten werden, deren diagnostischer oder therapeutischer Nutzen nicht wissenschaftlich gesichert belegt ist oder deren gesundheitliche Risiken noch unklar sind. Gleiches gilt für medizinisch nicht notwendige Vorsorgeleistungen.
  • Überlegen Sie genau, ob Sie sich IGeL-Leistungen privat einkaufen wollen. Ein Kostenzuschuss durch uns kann hierfür verständlicherweise nicht gewährt werden.
  • Fragen Sie gegebenenfalls nach Behandlungs- oder Untersuchungsalternativen, die zu unseren Lasten über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können. Lassen Sie sich erklären, worin sich diese Methoden unterscheiden.
  • Fragen Sie im Zweifel vor einer Unterschriftsleistung bei uns nach, wir beraten Sie gern.

Eine verbindliche Liste aller IGeL-Leistungen gibt es nicht. Bekannt geworden sind aber insbesondere die nachfolgenden Zusatzangebote ohne Krankheitsverdacht

Das sind IGeL-Leistung, wenn sie auf Wunsch des Patienten vorgenommen werden, ohne dass von Seiten des Arztes eine medizinische Indikation besteht. Hierzu zählen:

  • Augeninnendruckmessung
  • Ultraschalluntersuchung einzelner Organe (Sono-Check)
  • Bestimmung des Prostata spezifischen Antigens (PSA-Test)
  • Zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft
  • Blutgruppenbestimmung

Sind diese Untersuchungen jedoch aus gesundheitlichen Gründen notwendig, weil beispielsweise ein konkreter Krankheitsverdacht geklärt werden muss, sind sie über die Krankenversichertenkarte ohne Eigenanteil abzurechnen.

Weitere Zusatzangebote

  • Ästhetische Operationen (Facelifting, Fettabsaugung, Botox-Injektionen und anderes)
  • Entfernung von Tätowierungen
  • ärztliche Bescheinigungen für spezielle Fälle außerhalb der Pflichten als Kassenarzt, zum Beispiel für einen Reiserücktritt oder zur Ausübung von sogenannten Risikosportarten (zum Beispiel Tauchen, für Hobby-Piloten oder zum Gleitschirmfliegen)
  • sportmedizinische Beratung
  • reisemedizinische Beratung, einschließlich Impfberatung und Impfung

Inanspruchnahme von IGeL

  • Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Individuelle Gesundheitsleistungen sind niemals dringend. Wenn Ihnen während des Arztbesuchs in der Praxis eine IGeL-Leistung empfohlen wird, erbitten Sie sich Bedenkzeit. Lassen Sie sich nötigenfalls von unabhängigen Experten, wie die Verbraucherzentralen, beraten.
  • Fragen Sie uns, ob die gewünschte Leistung gegebenenfalls eine Kassenleistung ist und somit über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann. Der Arzt muss vorher umfassend über die IGeL-Leistung aufklären. Er muss den Patienten erklären, warum die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
  • Bevor Sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen, sollten Sie mit dem Arzt unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen. Legen Sie darin die gewünschte Leistung und den Preis fest und dass Sie diese Leistung selbst bezahlen müssen.
  • Die Rechnung muss auf Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestellt werden. Der Arzt kann die darin enthaltenen Gebührensätze mit einem Steigerungssatz multiplizieren. Dieser darf bei 1,8 oder 2,3 und höchstens bei 3,5 liegen. Die Rechnung sollte alle Einzelleistungen enthalten, einschließlich der jeweiligen GOÄ-Abrechnungsziffer, des Steigerungssatzes und des sich daraus ergebenden Euro-Betrags.
  • Für individuelle Gesundheitsleistungen ist selbstverständlich keine Praxisgebühr zu zahlen.

Noch Fragen?

Weitere Informationen zu IGeL erhalten Sie gerne auch unter unserer für Sie kostenlosen Servicenummer 08000 200 501 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr).

Uns ist bewusst, dass die Tendenz einiger Mediziner zur Privatliquidation nicht auf die große Zahl der Vertragsärzte übertragen werden kann, die ihre Patienten weiterhin ohne besondere Honorarforderungen betreuen.

Insoweit dient diese Internet-Veröffentlichung lediglich dem Zweck einer allgemeinen Versicherteninformation vor dem Hintergrund zunehmender Kundenanfragen.


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